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Berechnung 20 % Auslagenpauschale bei Verfahrensgebühr

Verfasst: 23.02.2011, 16:22
von sdp08
Hallo,

ich hätte gern gewusst, aus welchem Betrag ich die 20 % Auslagenpauschale berechne.

Folgende Rechnung:

SW: bis 300,00 EUR
a) Mahnverfahren
1,0 VG, Nr. 3305 VV RVG = 25,00 EUR
Auslagen = 5,00 EUR

b) Klageverfahren
1,3 VG = 32,50 EUR
abzüglich 1,0 VG = 25,00 EUR (Anrechnung)
1,2 TG = 30,00 EUR

--> beträgt die Auslagenpauschale nun in dem Fall b) 12,50 EUR oder 7,50 EUR?
Also rechne ich die 20 % Auslagen aus dem Betrag 1,3 VG + 1,2 TG oder aus dem Betrag 1,3 VG abzüglich 1,0 VG + 1,2 TG?

Danke.

Re: Berechnung 20 % Auslagenpauschale bei Verfahrensgebühr

Verfasst: 23.02.2011, 16:24
von Liesel
Die PTE wird immer aus den Gebühren vor Anrechnung berechnet - also in Fall b) 12,50 Euro.

Re: Berechnung 20 % Auslagenpauschale bei Verfahrensgebühr

Verfasst: 23.02.2011, 16:29
von gkutes
genau. von der Ursprungsgebühr

Re: Berechnung 20 % Auslagenpauschale bei Verfahrensgebühr

Verfasst: 23.02.2011, 16:31
von sdp08
Das ist dann sicherlich auch so, wenn ich die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechne?

Vielen Dank.

Re: Berechnung 20 % Auslagenpauschale bei Verfahrensgebühr

Verfasst: 23.02.2011, 16:37
von gkutes
IMMER

Re: Berechnung 20 % Auslagenpauschale bei Verfahrensgebühr

Verfasst: 23.02.2011, 16:38
von Shaya
Bzgl. der PET erfolgt keine Anrechnung. Sie entsteht immer über den vollen (nicht durch Anrechnung gekürzten) Betrag. Also zum einen auf die volle Geschäftsgebühr und zum anderen auf die Verfahrensgebühr. Die PET bitte nicht kürzen!!!

Re: Berechnung 20 % Auslagenpauschale bei Verfahrensgebühr

Verfasst: 14.04.2011, 12:01
von Puffelbacke
Hi,

hat jemand für obiges Problem eine Fundstelle/Kommentierung? Die Rechtspflegerin schreibt mir, dass nach "hiesiger Auffassung die Auslagenpauschale nach Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr errechnet" ????!!!!

HELP !!

LG, Puffelbacke

Re: Berechnung 20 % Auslagenpauschale bei Verfahrensgebühr

Verfasst: 14.04.2011, 12:46
von Geniesserin
Ich musste die Diskussion auch schon öfters führen, habe aber bislang noch alle überzeugen können :twisted:

Genaugenommen ergibt es sich aus dem Gesetz. In Nr. 7002 steht ja "20% der Gebühren", da steht nix von verbleibender Gebühr, offener Gebühr o.ä. Ansonsten <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> 19. Auflage Nr. 7001, 7002 Randnr. 37

Re: Berechnung 20 % Auslagenpauschale bei Verfahrensgebühr

Verfasst: 14.04.2011, 17:38
von 13
1. - 2. ...

3. Die Auslagenpauschale ist aus dem Gebührenaufkommen vor Anrechnung zu berechnen.

AG Nürtingen, Beschl. v. 07.02.2003 – 11 C 1558/00

AGS 2003, 395 = MDR 2003, 1204 = JurBüro 2003, 417 = ProzRB 2003, 345 = juris (KORE 545582003)