Streitwert Sozialgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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PeeDee
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#1

13.03.2007, 15:47

Ich soll eine Klage gegen das Versorungsamt vorbereiten wegen einer Erhöhung des Gesamtgrads der Behinderung.

Nu brauch ich einen Streitwert.

Im Streitwertkatalog hat ich nix passendes gefunden.
Kennt den jemand?
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StineP

#2

13.03.2007, 16:37

Für ein eventuelles Tätigwerden vor dem Sozialgericht beträgt der Gebührenrahmen 40,00 – 460,00 €, die Mittelgebühr: 250,00 € (Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV RVG). Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Widerspruchsverfahren vorausgegangen, beschränkt sich dieser Betragsrahmen auf 20,00 - 320,00 €. Es kann vor Gericht jedoch eine weitere Gebühr anfallen, die Terminsgebühr. Dabei beträgt der maßgebliche Betragsrahmen 20,00 bis 380,00 €.

Die vom Anwalt jeweils konkret eingesetzte Gebührenhöhe ist bei der Terminsgebühr noch mit dem jeweils zutreffenden Gebührensatz zu vervielfältigen. Im Sozialgerichtsprozess ist das der Satz von 1,2. Mithin beträgt bei einer Gebührenhöhe von 200 € (Mittelgebühr) die Terminsgebühr 240 €.

Wozu brauchst du denn noch einen Streitwert????
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#3

13.03.2007, 16:42

Um den in die Klage reinzuschreiben.

Abrechnung weiß ich da ja, trotzdem Danke.
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Curry
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#4

13.03.2007, 16:46

Aber eben genau deshalb erfolgt doch die Abrechnung mit Betragsrahmengebühren, weil man irgendwie nie einen Streitwert hat. Hm...
Curry

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#5

13.03.2007, 16:50

Jaja, sonst hab ich da ja auch nie einen angegeben in der Klage nur neuerdings will das SozG von mir andauernd einen Wert wissen.
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#6

13.03.2007, 16:53

Die sind ja doooooooooooooooooooooooooooof!
Curry

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StineP

#7

13.03.2007, 16:54

Hm, dann schätzte....... Haste keinen Wert in der Akte? Zum Beispiel vom Versorgungsamt irgendwie mal vorgegeben?
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#8

13.03.2007, 16:59

Stimmt,
Die sind ja doooooooooooooooooooooooooooof!
das denke ich mir auch.
Haste keinen Wert in der Akte?
Nee, nix.
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#9

13.03.2007, 17:02

Hm. Also wir hatten einmal nen Fall, da haben wir "noch vom Gericht festzusetzender Streitwert" geschrieben......... !?
StineP

#10

13.03.2007, 17:05

Der Streitwert liegt im Ermessen des Gerichts, § 3 Zivilprozessordnung (ZPO).

Deshalb nämlich
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