Ich soll eine Klage gegen das Versorungsamt vorbereiten wegen einer Erhöhung des Gesamtgrads der Behinderung.
Nu brauch ich einen Streitwert.
Im Streitwertkatalog hat ich nix passendes gefunden.
Kennt den jemand?
Streitwert Sozialgericht
Für ein eventuelles Tätigwerden vor dem Sozialgericht beträgt der Gebührenrahmen 40,00 – 460,00 €, die Mittelgebühr: 250,00 € (Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV RVG). Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Widerspruchsverfahren vorausgegangen, beschränkt sich dieser Betragsrahmen auf 20,00 - 320,00 €. Es kann vor Gericht jedoch eine weitere Gebühr anfallen, die Terminsgebühr. Dabei beträgt der maßgebliche Betragsrahmen 20,00 bis 380,00 €.
Die vom Anwalt jeweils konkret eingesetzte Gebührenhöhe ist bei der Terminsgebühr noch mit dem jeweils zutreffenden Gebührensatz zu vervielfältigen. Im Sozialgerichtsprozess ist das der Satz von 1,2. Mithin beträgt bei einer Gebührenhöhe von 200 € (Mittelgebühr) die Terminsgebühr 240 €.
Wozu brauchst du denn noch einen Streitwert????
Die vom Anwalt jeweils konkret eingesetzte Gebührenhöhe ist bei der Terminsgebühr noch mit dem jeweils zutreffenden Gebührensatz zu vervielfältigen. Im Sozialgerichtsprozess ist das der Satz von 1,2. Mithin beträgt bei einer Gebührenhöhe von 200 € (Mittelgebühr) die Terminsgebühr 240 €.
Wozu brauchst du denn noch einen Streitwert????
- PeeDee
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Um den in die Klage reinzuschreiben.
Abrechnung weiß ich da ja, trotzdem Danke.
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Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Aber eben genau deshalb erfolgt doch die Abrechnung mit Betragsrahmengebühren, weil man irgendwie nie einen Streitwert hat. Hm...
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- PeeDee
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Jaja, sonst hab ich da ja auch nie einen angegeben in der Klage nur neuerdings will das SozG von mir andauernd einen Wert wissen.
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Hm, dann schätzte....... Haste keinen Wert in der Akte? Zum Beispiel vom Versorgungsamt irgendwie mal vorgegeben?
- PeeDee
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Stimmt,
das denke ich mir auch.Die sind ja doooooooooooooooooooooooooooof!
Nee, nix.Haste keinen Wert in der Akte?
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Hm. Also wir hatten einmal nen Fall, da haben wir "noch vom Gericht festzusetzender Streitwert" geschrieben......... !?
Der Streitwert liegt im Ermessen des Gerichts, § 3 Zivilprozessordnung (ZPO).
Deshalb nämlich
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