Strafrecht-Beschwerde-Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wayona
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#1

22.02.2011, 13:35

Hallo alle zusammen. ich habe mal wieder einen für mich kniffeligen Fall zur Abrechnung im Strafverfahren:

Wir haben den Mandanten in mehreren Strafverfahren als Pflichtverteidiger vertreten. Unser Mandant sitzt im Gefängnis wegen dieser diversen Verurteilungen. Wir haben aufgrund der vielen Einzelstrafen einen Antrag auf Gesamtstrafenbildung gestellt. Gegen den hier erlassenen Beschluß haben wir dann Beschwerde eingelegt. Dieser wurde stattgegeben.
Was kann ich hier jetzt abrechnen? Gehört das zum eigentlichen Rechtszug und ist über die Verfahrensgebühr abgegolten? Wenn ja, wie kann ich das begründen?
Mein Chef ist mit meiner Antwort nicht ganz einverstanden und meint, irgendwas könne man da doch bestimmt abrechnen! Finden Sie mal!!!
Danke schonmal für Eure Hilfe!
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Adora Belle
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#2

22.02.2011, 13:41

Ich denke, das ist Vollstreckung. Das aber nur auf den ersten Blick, hab grad gar keine Zeit, irgendwo nachzuschauen. Dann wärst Du in Teil 4 Abschnitt 2, Ziffer 4204,4205. Beschwerde wird gesondert abgerechnet.

Die eigentlichen Verfahren dürften ja mit Rechtskraft abgeschlossen sein.
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