erfolglose Güteverhandlung, Streitwert/Streitgegenstand

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ant
Foren-Azubi(ene)
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#1

17.02.2011, 12:56

Hallo ihr Lieben,

ich hab seit langem mal wieder eine Problemakte auf dem Tisch.

Im Arbeitsrecht haben wir eine Gehaltsforderung über 2.572,20 € eingeklagt. Im Gütetermin erklärten wir, dass die Gegenseite eine Teilzahlung geleistet hat. Der Gütetermin war erfolglos und es wurde ein Kammertermin anberaumt. Im Kammertermin wurde die Klage teilweise zurückgenommen und die Gegenseite dann zur Zahlung des Restbetrages verurteilt.

Das Gericht entschied, das die Kosten des Rechtsstreites bei einem Gesamtstreitwert von 2.572,20 Euro 2/3 zu 1/3 gequotelt werden. Ferner wird der Wert des Streitgegenstandes auf 900,00 Euro festgesetzt.

Wie rechne ich jetzt ab?
3100 und 3104 beide über 2.572,20 Euro?
Oder 3100 über 2.572,20 Euro und 3104 über 900,00 Euro?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
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icerose
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#2

17.02.2011, 13:25

3100 aus 2.572,20 und 3104 aus 900 :? , weil es eben so festgesetzt ist.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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