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Streitwert bei Beratung wg. Arbeitsunfall

Verfasst: 16.02.2011, 20:46
von Nadsch
Mandant hatte einen Arbeitsunfall, Hand wurde schwerwiegend beim Arbeiten an einer Hochspannungsleitung verbrannt, da einer Dritter (Mitarbeiter EnbW) Strom (Stromkasten) auf Leitung wieder angeschaltet habe.

Mandant kam zur Besprechung bezüglich Leistungen von der BG. Da es jedoch ein Arbeitsunfall war, gibt es lt. Rechtsanwalt keinen Schadensersatz.

Akte wurde von Staatsanwaltschaft eingefordert, kopiert, wieder zurückgeschickt.

Normalerweise ist hier eine Beratungsgebühr angefallen zzgl. Auslagen und Kopiekosten oder sehe ich dies falsch?

Re: Streitwert bei Beratung wg. Arbeitsunfall

Verfasst: 04.03.2011, 21:44
von Zazou1
Ist denn der Fall hier schon beendet oder geht es noch weiter? Um eine Geschäftsgebühr auszulösen, müsst ihr schon korrespondieren mit der Gegenseite.

Re: Streitwert bei Beratung wg. Arbeitsunfall

Verfasst: 05.03.2011, 14:18
von Sam29
Also ich sehe hier zwei Abrechnungen.

Einmal die Beratung hinsichtlich der Leistungen durch die Berufsgenossenschaft und dann die Akteneinsichtnahme in der Strafsache. Es ist wohl ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Re: Streitwert bei Beratung wg. Arbeitsunfall

Verfasst: 07.03.2011, 09:59
von vanhitomi
Wer wollte denn, dass ihr Akteneinsicht nehmt?