Streitwert bei Beratung wg. Arbeitsunfall
Verfasst: 16.02.2011, 20:46
Mandant hatte einen Arbeitsunfall, Hand wurde schwerwiegend beim Arbeiten an einer Hochspannungsleitung verbrannt, da einer Dritter (Mitarbeiter EnbW) Strom (Stromkasten) auf Leitung wieder angeschaltet habe.
Mandant kam zur Besprechung bezüglich Leistungen von der BG. Da es jedoch ein Arbeitsunfall war, gibt es lt. Rechtsanwalt keinen Schadensersatz.
Akte wurde von Staatsanwaltschaft eingefordert, kopiert, wieder zurückgeschickt.
Normalerweise ist hier eine Beratungsgebühr angefallen zzgl. Auslagen und Kopiekosten oder sehe ich dies falsch?
Mandant kam zur Besprechung bezüglich Leistungen von der BG. Da es jedoch ein Arbeitsunfall war, gibt es lt. Rechtsanwalt keinen Schadensersatz.
Akte wurde von Staatsanwaltschaft eingefordert, kopiert, wieder zurückgeschickt.
Normalerweise ist hier eine Beratungsgebühr angefallen zzgl. Auslagen und Kopiekosten oder sehe ich dies falsch?