Streitwert bei Beratung wg. Arbeitsunfall

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nadsch
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#1

16.02.2011, 20:46

Mandant hatte einen Arbeitsunfall, Hand wurde schwerwiegend beim Arbeiten an einer Hochspannungsleitung verbrannt, da einer Dritter (Mitarbeiter EnbW) Strom (Stromkasten) auf Leitung wieder angeschaltet habe.

Mandant kam zur Besprechung bezüglich Leistungen von der BG. Da es jedoch ein Arbeitsunfall war, gibt es lt. Rechtsanwalt keinen Schadensersatz.

Akte wurde von Staatsanwaltschaft eingefordert, kopiert, wieder zurückgeschickt.

Normalerweise ist hier eine Beratungsgebühr angefallen zzgl. Auslagen und Kopiekosten oder sehe ich dies falsch?
Zazou1

#2

04.03.2011, 21:44

Ist denn der Fall hier schon beendet oder geht es noch weiter? Um eine Geschäftsgebühr auszulösen, müsst ihr schon korrespondieren mit der Gegenseite.
Sam29

#3

05.03.2011, 14:18

Also ich sehe hier zwei Abrechnungen.

Einmal die Beratung hinsichtlich der Leistungen durch die Berufsgenossenschaft und dann die Akteneinsichtnahme in der Strafsache. Es ist wohl ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
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vanhitomi
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#4

07.03.2011, 09:59

Wer wollte denn, dass ihr Akteneinsicht nehmt?
Namaste
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