Differenzverfahrensgebühr und Erhöhung mehrere Auftraggeber

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Marianna
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#11

15.02.2011, 16:21

Sorry, MÄdels! Ich glaube, ich war gerade total auf dem falschen Weg. brrr - gkutes hat Recht ... :oops:
julheu1988
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#12

15.02.2011, 16:21

Soweit hatte ich das auch @ feierabend. Ich kam nur ins Schleudern wegen der Erhöhungsbühr.
Feierabend
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#13

15.02.2011, 16:23

Mein Programm berechnet das automatisch wie folgt:

Gegenstandswert: 10.000,00 €
Verfahrensgebühr, Vorzeitige Beendigung des Auftrags
§ 13 RVG, Nr. 3101 Nr. 1, 3100 VV RVG 1,1 364,80 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
- Obergrenze § 15 III RVG 1,6 aus Wert 16.000,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 6.000,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,6 540,80 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
Pauschale für Post und Telekommunikation
Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 925,60 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 175,86 €
Gesamtbetrag 1.101,46 €
"...es kann ja nicht immer regnen..."
julheu1988
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#14

15.02.2011, 16:23

Also meine Abrechnung lautet jetzt:

0,8 aus 10.000,00 + 0,3 Erhöhung
1,3 aus 6.000,00 + 0,3 Erhöhung

Abgleich § 15 Abs. 3: beide zusammen nicht mehr als 1,6 aus 16.000,00

1,2 Terminsgebühr aus 6.000,00 €
Auslagen
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#15

15.02.2011, 16:25

Ich würde wie in #10 abrechnen. Damit hat sich dann auch die weitere Frage erledigt, wo und wie abzugleichen ist.

PS: Warum kommt mir nur die Fragestellung so bekannt vor? :auslach
Feierabend
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#16

15.02.2011, 16:26

Sorry @julheu1988, hatte das mit der Erhöhung vergessen mitaufzunehmen. Jedenfalls stimmt meine Abrechnung aus´m Programm mit Deiner überein.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
gkutes

#17

15.02.2011, 16:28

nur noch kurz angemerkt:
(da#10 nur eine Ergänzung zu #7 war)

da 0,8 aus Wert1 + 1,3 aus Wert2 manchmal weniger ist als 1,3 aus GesamtWert, kann nicht immer gleich 1,3 aus Gesamtwert genommen werden
Zuletzt geändert von gkutes am 15.02.2011, 16:28, insgesamt 1-mal geändert.
julheu1988
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#18

15.02.2011, 16:28

Super Danke =) Das heißt, ich kann nachher, wenn ich alles per Hand ausgerechnet habe, vergleichen, ob ich richtig gerechnet habe.

:thx :thx
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