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Mitteilungspflicht über Änderung Einkommensverhältnisse VKH

Verfasst: 08.02.2011, 09:45
von Katharina1985
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Unsere Mandantin wird von uns im Ehescheidungsverfahren vertreten. Wir haben für sie Vkh beantragt. Im Antrag hat sie über den zum damalig aktuellen Zeitpunkt Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse erteilt. 3 Tage nach dem Ausfüllen des Vkh-Antrages hat sie eine Gehaltserhöhung erhalten. Das Gericht verwehrt uns jetzt Vkh, weil unsere Mandantin über ihre Einkommensverhältnisse getäuscht hat und nicht sofort über die Änderung das Gericht informiert hat.

Habt ihr eine Idee, wie man am besten jetzt vorgeht?

Re: Mitteilungspflicht über Änderung Einkommensverhältnisse

Verfasst: 18.02.2011, 22:20
von Sam29
3 Tage nach Ausfüllen. War Euer Antrag da schon weg?

Re: Mitteilungspflicht über Änderung Einkommensverhältnisse

Verfasst: 19.02.2011, 11:35
von 13
Natürlich sieht sowas immer blöd aus. Verhält es sich tatsächlich so, dann kann man diesen Umstand sicherlich mittels einer Bescheinigung des Arbeitgebers aufklären und dem Gericht kurz schildern, wie es gelaufen ist.