Mitteilungspflicht über Änderung Einkommensverhältnisse VKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Katharina1985
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#1

08.02.2011, 09:45

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Unsere Mandantin wird von uns im Ehescheidungsverfahren vertreten. Wir haben für sie Vkh beantragt. Im Antrag hat sie über den zum damalig aktuellen Zeitpunkt Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse erteilt. 3 Tage nach dem Ausfüllen des Vkh-Antrages hat sie eine Gehaltserhöhung erhalten. Das Gericht verwehrt uns jetzt Vkh, weil unsere Mandantin über ihre Einkommensverhältnisse getäuscht hat und nicht sofort über die Änderung das Gericht informiert hat.

Habt ihr eine Idee, wie man am besten jetzt vorgeht?
Sam29

#2

18.02.2011, 22:20

3 Tage nach Ausfüllen. War Euer Antrag da schon weg?
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NORTHERN DINO
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#3

19.02.2011, 11:35

Natürlich sieht sowas immer blöd aus. Verhält es sich tatsächlich so, dann kann man diesen Umstand sicherlich mittels einer Bescheinigung des Arbeitgebers aufklären und dem Gericht kurz schildern, wie es gelaufen ist.
~ Grüßle ~
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