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Zwei Aufträge = zwei gebührenrechtl. Angelegenheiten?

Verfasst: 07.02.2011, 11:51
von julinda
Hallo Ihr!

Vielleicht könnt Ihr mir bei folgendem – rein fiktivem – Fall weiterhelfen:

Ein Mandant erteilt den Auftrag, eine Forderung x einzuklagen. Gleichzeitig erteilt er den Auftrag, genau wegen dieser Forderung nur außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite zu führen.

Es liegen also zwei Aufträge vor: Einmal ein Klageauftrag – einmal ein rein außergerichtlicher Auftrag. Grundlage der Aufträge ist indes die gleiche Forderung.

Auch wenn dieser Fall vermutlich nie vorkommen würde; würdet Ihr hier nur einen oder gar zwei Angelegenheiten (vollkommen getrennt voneinander) abrechnen?

Re: Zwei Aufträge = zwei gebührenrechtl. Angelegenheiten?

Verfasst: 07.02.2011, 11:52
von LuzZi
Entweder du versucht, dich außergerichtlich zu einigen, oder du klagst. Beides parallel klingt - sagen wir mal - total bescheuert und unlogisch. :shock:

Re: Zwei Aufträge = zwei gebührenrechtl. Angelegenheiten?

Verfasst: 07.02.2011, 12:43
von julinda
Hi LuzZi!

Ich weiß, dass der Fall unlogisch und bescheuert kling; deshalb sprach ich ja auch von einem rein fiktivem Fall!!!

Re: Zwei Aufträge = zwei gebührenrechtl. Angelegenheiten?

Verfasst: 07.02.2011, 12:46
von LuzZi
Ja, ich weiß, aber ich kann dir leider gar nichts anderes dazu sagen, als dass ich das für total bescheuert halte. In meinen Gehirnwindungen krieg ich da keine Lösung zustande. :mrgreen:

Re: Zwei Aufträge = zwei gebührenrechtl. Angelegenheiten?

Verfasst: 07.02.2011, 14:29
von julinda
Kein Thema; trotzdem Danke!