Zwei Aufträge = zwei gebührenrechtl. Angelegenheiten?
Verfasst: 07.02.2011, 11:51
Hallo Ihr!
Vielleicht könnt Ihr mir bei folgendem – rein fiktivem – Fall weiterhelfen:
Ein Mandant erteilt den Auftrag, eine Forderung x einzuklagen. Gleichzeitig erteilt er den Auftrag, genau wegen dieser Forderung nur außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite zu führen.
Es liegen also zwei Aufträge vor: Einmal ein Klageauftrag – einmal ein rein außergerichtlicher Auftrag. Grundlage der Aufträge ist indes die gleiche Forderung.
Auch wenn dieser Fall vermutlich nie vorkommen würde; würdet Ihr hier nur einen oder gar zwei Angelegenheiten (vollkommen getrennt voneinander) abrechnen?
Vielleicht könnt Ihr mir bei folgendem – rein fiktivem – Fall weiterhelfen:
Ein Mandant erteilt den Auftrag, eine Forderung x einzuklagen. Gleichzeitig erteilt er den Auftrag, genau wegen dieser Forderung nur außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite zu führen.
Es liegen also zwei Aufträge vor: Einmal ein Klageauftrag – einmal ein rein außergerichtlicher Auftrag. Grundlage der Aufträge ist indes die gleiche Forderung.
Auch wenn dieser Fall vermutlich nie vorkommen würde; würdet Ihr hier nur einen oder gar zwei Angelegenheiten (vollkommen getrennt voneinander) abrechnen?