Zwei Aufträge = zwei gebührenrechtl. Angelegenheiten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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julinda
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#1

07.02.2011, 11:51

Hallo Ihr!

Vielleicht könnt Ihr mir bei folgendem – rein fiktivem – Fall weiterhelfen:

Ein Mandant erteilt den Auftrag, eine Forderung x einzuklagen. Gleichzeitig erteilt er den Auftrag, genau wegen dieser Forderung nur außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite zu führen.

Es liegen also zwei Aufträge vor: Einmal ein Klageauftrag – einmal ein rein außergerichtlicher Auftrag. Grundlage der Aufträge ist indes die gleiche Forderung.

Auch wenn dieser Fall vermutlich nie vorkommen würde; würdet Ihr hier nur einen oder gar zwei Angelegenheiten (vollkommen getrennt voneinander) abrechnen?
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LuzZi
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#2

07.02.2011, 11:52

Entweder du versucht, dich außergerichtlich zu einigen, oder du klagst. Beides parallel klingt - sagen wir mal - total bescheuert und unlogisch. :shock:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
julinda
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#3

07.02.2011, 12:43

Hi LuzZi!

Ich weiß, dass der Fall unlogisch und bescheuert kling; deshalb sprach ich ja auch von einem rein fiktivem Fall!!!
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LuzZi
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#4

07.02.2011, 12:46

Ja, ich weiß, aber ich kann dir leider gar nichts anderes dazu sagen, als dass ich das für total bescheuert halte. In meinen Gehirnwindungen krieg ich da keine Lösung zustande. :mrgreen:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

07.02.2011, 14:29

Kein Thema; trotzdem Danke!
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