Hallo Ihr!
Vielleicht könnt Ihr mir bei folgendem – rein fiktivem – Fall weiterhelfen:
Ein Mandant erteilt den Auftrag, eine Forderung x einzuklagen. Gleichzeitig erteilt er den Auftrag, genau wegen dieser Forderung nur außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite zu führen.
Es liegen also zwei Aufträge vor: Einmal ein Klageauftrag – einmal ein rein außergerichtlicher Auftrag. Grundlage der Aufträge ist indes die gleiche Forderung.
Auch wenn dieser Fall vermutlich nie vorkommen würde; würdet Ihr hier nur einen oder gar zwei Angelegenheiten (vollkommen getrennt voneinander) abrechnen?
Zwei Aufträge = zwei gebührenrechtl. Angelegenheiten?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Entweder du versucht, dich außergerichtlich zu einigen, oder du klagst. Beides parallel klingt - sagen wir mal - total bescheuert und unlogisch.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- LuzZi
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Ja, ich weiß, aber ich kann dir leider gar nichts anderes dazu sagen, als dass ich das für total bescheuert halte. In meinen Gehirnwindungen krieg ich da keine Lösung zustande.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.