Hallo,
bin gerade dabei eine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Folgendes Problem.
Wir waren vorgerichtlich tätig.
Dann geklagt.
Anerkenntnisurteil erlangt. Firma ist pleite, jetzt Forderung anmelden.
Es geht um die GG. Ich gebe ja bei der Forderungsanmeldung an "Kosten, die vor der Eröffnung entstanden sind".
Wir waren vorgerichtlich tätig!!!!!!!
DIE GG haben wir nicht miteingeklagt
Findet die Anrechnung statt oder nicht??????
Anrechnung der GG
- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 28.05.2009, 11:58
- Beruf: frischgebackene ReNo
- Wohnort: Berlin
Da ihr sie nicht miteingeklagt habt könnt ihr den nichtanrechenbaren Teil der GG auch nicht mit als Forderung angeben, ABER versuchen kann man es ja... das is ja net verboten. Bestreiten kann der InsoV ja immer noch!
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
- nephele
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1371
- Registriert: 25.08.2008, 12:16
- Beruf: Refa
- Software: Andere
Bitte §15a lesen. Wenn nicht eingeklagt (und tituliert) - keine Anrechnung.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 28.05.2009, 11:58
- Beruf: frischgebackene ReNo
- Wohnort: Berlin
Ach MÄDELS, das mit dem 15a ist doch klar.... (WAHNSINN das reimt sich sogar.....wird immer besser) - aber auf Dummfang gehen oder zumindest hoffen das der InsoV nen Fehler macht und den nicht anrechenbaren Teil der GG mit in die FO aufnimmt, darf man doch noch...
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
sorry, darüber hab ich gar nicht nachgedacht es war nur nach der Anrechnung gefragt!
Was glaubst du, wer beim Insolvenzverwalter für Tabellenprüfungen zuständig ist? ICH (14 Jahre ReNo-Erfahrung, geprüfte Rechtsfachwirtin). Und ICH falle auf so einen Schwachsinn mit Sicherheit nicht rein. Wenn man weiß, dass man zuviel geltend macht, sollte man das tunlichst unterlassen.Carmenzita hat geschrieben:Ach MÄDELS, das mit dem 15a ist doch klar.... (WAHNSINN das reimt sich sogar.....wird immer besser) - aber auf Dummfang gehen oder zumindest hoffen das der InsoV nen Fehler macht und den nicht anrechenbaren Teil der GG mit in die FO aufnimmt, darf man doch noch...
Richtig wäre hier die volle VerfG anzumelden und die GG gar nicht, da ja offenbar aus irgendwelchen Gründen im Klageverfahren nicht geltend gemacht (vielleicht betraf sie nicht denselben Gegenstand).
- Carmenzita
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 313
- Registriert: 28.05.2009, 11:58
- Beruf: frischgebackene ReNo
- Wohnort: Berlin
Das ist ja alles soweit klar... aber Mensch bleibt Mensch und ihm unterlaufen Fehler. Also probieren kann man es... davon abgesehen, hat es bei mir leider nur ein Mal geklappt sonst haben sie immer bestritten. ABER nur für dieses eine Mail hat es sich GELOHNT!Richtig wäre hier die volle VerfG anzumelden und die GG gar nicht, da ja offenbar aus irgendwelchen Gründen im Klageverfahren nicht geltend gemacht (vielleicht betraf sie nicht denselben Gegenstand).
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
Gelohnt im Sinne von "Mir war bewusst, dass es zu viel war, aber egal." Sehr fragwürdig. Aber vielleicht ist das ja Geschäftsgebaren deiner Firma und du musst sowas halt tun. Bei Anwälten würde ich mal höflich nachfragen, ob das im Sinne der Berufsethik ist.