Anrechnung der GG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sungirl
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#1

03.02.2011, 16:33

Hallo, :)

bin gerade dabei eine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Folgendes Problem.

Wir waren vorgerichtlich tätig.

Dann geklagt.

Anerkenntnisurteil erlangt. Firma ist pleite, jetzt Forderung anmelden.

Es geht um die GG. Ich gebe ja bei der Forderungsanmeldung an "Kosten, die vor der Eröffnung entstanden sind".

Wir waren vorgerichtlich tätig!!!!!!!

DIE GG haben wir nicht miteingeklagt

Findet die Anrechnung statt oder nicht?????? :cry:
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Carmenzita
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#2

03.02.2011, 16:51

Da ihr sie nicht miteingeklagt habt könnt ihr den nichtanrechenbaren Teil der GG auch nicht mit als Forderung angeben, ABER versuchen kann man es ja... das is ja net verboten. Bestreiten kann der InsoV ja immer noch!
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nephele
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#3

03.02.2011, 16:51

Bitte §15a lesen. Wenn nicht eingeklagt (und tituliert) - keine Anrechnung.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#5

03.02.2011, 17:01

Ach MÄDELS, das mit dem 15a ist doch klar.... (WAHNSINN das reimt sich sogar.....wird immer besser) - aber auf Dummfang gehen oder zumindest hoffen das der InsoV nen Fehler macht und den nicht anrechenbaren Teil der GG mit in die FO aufnimmt, darf man doch noch...
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#6

03.02.2011, 17:02

also könnte ich in diesem Fall nur die Verfahrensgebühr geltend machen?????? Die GG fällt komplett weg, verstehe ich es richtig? :?:
gkutes

#7

03.02.2011, 17:08

sorry, darüber hab ich gar nicht nachgedacht :lol: es war nur nach der Anrechnung gefragt!
Gina

#8

03.02.2011, 22:57

Carmenzita hat geschrieben:Ach MÄDELS, das mit dem 15a ist doch klar.... (WAHNSINN das reimt sich sogar.....wird immer besser) - aber auf Dummfang gehen oder zumindest hoffen das der InsoV nen Fehler macht und den nicht anrechenbaren Teil der GG mit in die FO aufnimmt, darf man doch noch...
Was glaubst du, wer beim Insolvenzverwalter für Tabellenprüfungen zuständig ist? ICH (14 Jahre ReNo-Erfahrung, geprüfte Rechtsfachwirtin). Und ICH falle auf so einen Schwachsinn mit Sicherheit nicht rein. Wenn man weiß, dass man zuviel geltend macht, sollte man das tunlichst unterlassen. 8)

Richtig wäre hier die volle VerfG anzumelden und die GG gar nicht, da ja offenbar aus irgendwelchen Gründen im Klageverfahren nicht geltend gemacht (vielleicht betraf sie nicht denselben Gegenstand).
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Carmenzita
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#9

04.02.2011, 09:12

Richtig wäre hier die volle VerfG anzumelden und die GG gar nicht, da ja offenbar aus irgendwelchen Gründen im Klageverfahren nicht geltend gemacht (vielleicht betraf sie nicht denselben Gegenstand).
Das ist ja alles soweit klar... aber Mensch bleibt Mensch und ihm unterlaufen Fehler. Also probieren kann man es... davon abgesehen, hat es bei mir leider nur ein Mal geklappt :D sonst haben sie immer bestritten. ABER nur für dieses eine Mail hat es sich GELOHNT!

:wink:
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Gina

#10

04.02.2011, 09:50

Gelohnt im Sinne von "Mir war bewusst, dass es zu viel war, aber egal." Sehr fragwürdig. Aber vielleicht ist das ja Geschäftsgebaren deiner Firma und du musst sowas halt tun. :wink: Bei Anwälten würde ich mal höflich nachfragen, ob das im Sinne der Berufsethik ist.
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