Abrechnung Verkehrsunfall mit gHP und RSV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pippilotta1512
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#1

03.02.2011, 12:31

Hallo zusammen,

ich hoffe ich habe ein entsprechendes Thema bei der Suche nicht "erfolgreich ignoriert" oder so, falls doch, bitte Hinweis. Danke.

Also, ich soll eine Verkersunfallsache abrechnen. Schadenersatz und Schmerzensgeld. Gegenüber der Haftpflicht des Gegners und der RSV.
Folgender Verlauf:
- wir machen Schaden gegen Versicherung geltend (rund 2.400 €)
- gHP zahlt 825 €
- wir gehen mit dem Rest (abzügl. einiger kleinerer Beträge wg. Anrechnungsgrundsätze also rund 1.300 €) ins streitige Verfahren
- gerichtlich dann Vgl. 900 €
- dann außergerichtlichen Schmerzensgeld (2.500 € geltend gemacht)
- gHP zahlt 800 €

So... Chef sagt: "Machen." Ich denk "Hä?"

Also ich würde folgendermaßen abrechnen:
ggü. gHP:
1,3 Gg 2300 aus 825 für Schaden
PTE 7002

1,8 Gg 2300 aus 800 für Schmerzen
PTE 7002

ggü. RSV
1,3 Gg 2300 aus 2.400 für Schaden
1,3 Vg 3100 aus 1.300
1,2 Tg 3104 aus 1.300
1,0 Eg 1003, 1000 aus 1.300
PTE 7002

1,8 Gg 2300 aus 2.500 für Schmerzen
PTE 7002

alles natürlich noch mit Märchensteuer

der RSV würde ich dann mitteilen, dass gHP x € zahlen muss bzw. gezahlt hat (bin noch unsicher, ob ich auf die Zahlung warte oder gleich alles rausschicke...)

Geht das so???

Schon mal :thx für die Hilfe
pippilotta1512

edit: Gab übrigens keine Quotenregelung oder so.
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pippilotta1512
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#2

03.02.2011, 15:46

So, also laut denken hilft ja auch manchmal...

Hab jetzt einfach mal die Rechnungen an die gHP wie oben gemacht und an die RSV jeweils die Gebühren aus der Differenz zwischen geltendgemachter und gezahlter Beträge...

Und jetzt hau ich dem Chef die Entwürfe mal hin...
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Liesel
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#3

03.02.2011, 15:52

Ich vermisse bei der Abrechnung an die RSV die anteilige Anrechnung der GeschG und den Abzug der von der gHP zu zahlenden GeschG.

Weiter frage ich mich, wie du bei der RSV eine 1,8 Gebühr für die Schmerzensgeldforderung begründen willst, mal ganz abgesehen davon, daß es sich hier sicherlich nicht um zwei Aufträge handelt.
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#4

03.02.2011, 16:31

Anrechnung hab ich zwar vergessen hier rein zu schreiben, aber die macht der Rechner ja automatisch... :oops: Hab ich jetzt auch in dem Rechnungsentwurf drin...

den Abzug von der gHP meinte ich im ursprünglichen Post damit, dass ich der RSV dann mitteilen würde, dass die gHP x € gezahlt hat und jetzt habe ich es so gemacht, dass ich den Betrag, auf den die gHP leisten sollte gleich aus dem GW rausgerechnet habe und als GW nur die Differenz angegeben habe (natürlich mit Erklärung für die RSV), also zumindest glaube ich, dass es das ist wovon wir beide gerade reden...

Mit den zwei Angelegenheiten habe ich auch gerätselt. Aber ich kenn die Akte leider nicht wirklich, bin erst seit letzten Mai hier und die Akte ist aus 09/09... Hing während meiner Zeit meistens im Schrank, weil ewig die Verhandlungstermine nur verlegt wurden, habe also einfach nur "nach Zahlen gesucht" :oops:

Die 1,8 würde ich erstmal probieren, nachdem anscheinend die gHP geschätzte 100 Mal angeschrieben werden, dass sie Gutachten einholen soll und dann noch mal, dass sie das auch übersenden soll...
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#5

03.02.2011, 17:52

Chef sagt so:

ggü. gHP:
0,65 Gg 2300 aus 825+900 für Schaden
PTE 7002

1,8 Gg 2300 aus 800 für Schmerzen
PTE 7002

ggü. RSV
1,3 Gg 2300 aus 2.400 für Schaden
0,65 Vg 3100 aus 1.300
1,2 Tg 3104 aus 1.300
1,0 Eg 1003, 1000 aus 1.300
PTE 7002
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Liesel
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#6

04.02.2011, 09:31

Irgendwie begreife ich deine Abrechnung gar nicht. Ich gehe schon davon aus, daß du die beiden Streitwerte für die außergerichtliche Tätigkeit addieren mußt, sowohl bei der Abrechnung an die gHP als auch bei der RSV.

Weiter wäre noch von Bedeutung, ob ihr die Differenz der außergerichtlichen GeschG mit eingeklagt habt und diese im Vergleich irgendwie mit eingeflossen ist. Sollte das gar nicht der Fall sein, würde ich wie folgt abrechnen:

An gHP:

GeschG aus 1.625,00 Euro
PTE
MwSt

An RSV:

außergerichtlich:

GeschG aus 4.900,00 Euro
abzüglich GeschG aus 1.625,00
PTE
MwSt

gerichtlich:

1,3 VG aus 1.300,00
abzügl. Anrechnung hälftige GeschG aus 1.300,00
1,2 TG aus 1.300,00
1,0 EG aus 1.300,00
PTE
MwSt

edit: Gab übrigens keine Quotenregelung oder so.

Wie lautet denn die KGE?
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#7

22.02.2011, 15:50

Also nach einigem hin und her zwischen mir und meinem Chef haben wir abgerechnet, wie mein Chef es wollte und siehe da, hat auch fast funktioniert. Die 1,8 wollte die gHP nicht zahlen, sondern nur 1,3, aber ansonsten haben wir genau die Kosten bekommen, die wir auch abgerechnet haben.

Nach Aussage meines Chefs würde uns die RSV nur einen sprichwörtlichen Vogel zeigen, wenn wir versuchen würden, die außergerichtliche aus 4.900,00 Euro abzurechnen. Dem Mandanten würde man das ja aber wohl in Rechnung stellen, es sei dann man ist besonders nett... Mein Vorschlag an den Chef war's hat er aber von Anfang an abgebügelt mit "niemals"...
Liesel hat geschrieben:edit: Gab übrigens keine Quotenregelung oder so.

Wie lautet denn die KGE?
Mein edit bezog sich nur auf die außergerichtliche Regelung, also die gHP hatte nie gesagt, sie zahlen einen bestimmten Prozentanteil. Gerichtlich gab's Kostenausgleichung.

:thx
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