Tage- und Abwesenheitsgeld - Nr. 7005 VV RVG ohne Reise?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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M.arinchen
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#1

02.02.2011, 11:36

Hallo,

eine kleine Frage:

Chef hat Termine in einer Strafsache vor dem LG wahrgenommen, haben beide ca. 4 h - 4,5 h gedauert.

Kann ich Tage- und Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG abrechnen? Dazu muss ich sagen, dass das LG im Bezirk der Kanzlei liegt. Also, keine Reisekosten. Aber weg war er ja trotzdem.....

Über Eure Meinung freue ich mich.
DANKE vorab.
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niva
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#2

02.02.2011, 11:42

Vorbemerkung 7:
(2) Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet.

7005 Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise
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#3

02.02.2011, 11:45

Ich habs befürchtet... wollts nicht wahrhaben... Danke.
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