Honorarvereinbarung gegnüber mdt. abrechenbar ???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
riedel
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#1

31.01.2011, 09:16

guten morgen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

ich habe mit meinem mdt. eine Honorarvereinbarung getroffen. die angelegenheit ist jetzt beendet. die ausarbeitung der vereinbarung dauerte ca. 25 min. jetzt muss ich mit dem mdt. abrechnen. kann ich diese 25 min. zeitraufwand für die vereinarung auch auf den mdt. umlegen ?

vielen dank für eure hilfe !
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LuzZi
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#2

31.01.2011, 09:19

Wie lautet denn die Vereinbarung?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
riedel
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#3

31.01.2011, 10:05

es ist eigentlich nur eine vereinbarung über die kosten der angelegenheit:
stundenhonorar, reisekosten, vorschuss ect. das übliche halt. nix weiter darin geregelt.
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LuzZi
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#4

31.01.2011, 10:13

Hmm also ich weiß net, ich würd die Ausarbeitung nicht in Rechnung stellen. Kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass das möglich ist. Aber ich lern gern dazu.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

31.01.2011, 10:28

mir gehts genauso luzzi !
ich weis auch nicht wo man so etwas nachlesen könnte.
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Pepples
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#6

31.01.2011, 10:37

Es wurde also eine Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz geschlossen, richtig? Dann kann natürlich jegliche Tätigkeit in dieser Angelegenheit abgerechnet werden, wieso denn nicht? Und wenn keine volle Stunde zusammen kommt, muss halt anteilig berechnet werden. Umsonst arbeiten, wo kommen wir denn dahin :vogel
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#7

31.01.2011, 11:15

Also wir berechnen für den Entwurf solch einer Honorarvereinbarung nichts, weil man als Kanzlei auf sowas vorbereitet sein sollte und wir daher schon eine Maske für dafür haben wo nurnoch der Stundensatz und evtl. kleinere Änderungen eingefügt werden müssen.
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#8

31.01.2011, 11:32

also für die Ausfertigung der Honorarvereinbarung selbst rechnen wir hier nix ab, da wird keine Zeit für notiert. Wir haben hier Vorlagen, wo noch Name, Stundensatz etc. ergänzt wird und fertisch. Das Erstellen und Ausfertigen der HonV. gehört dann sozusagen zum Service
Zuletzt geändert von Kasimir1603 am 31.01.2011, 11:33, insgesamt 2-mal geändert.
Ciao Kasi

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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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#9

31.01.2011, 11:33

So ists bei uns auch sweet_shugar. Wir haben Vorlagen, welche dann noch fallspezifisch geändert werden. Mir hat sich allerdings auch wirklich noch nie die Frage gestellt, ob ma für das Fertigen einer Vergütungsvereinbarung Gebühren berechnen sollte. :shock:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#10

31.01.2011, 11:42

also Honorar für die Erstellung der Vergütungsvereinbarung zu berechnen würde ich jetzt spontan verneinen. Müsste man aber noch mal genau nachlesen.
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