Hi,
ich mach Strafrecht nicht so oft und wollte mal fragen, ob man die Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG mehrmals abrechnen kann, wenn der RA auch öfter an Gerichtsterminen teilgenommen hat.
Bis dann
Strafverfahren Terminsgebühr Nr. 4108 VV RVG
- PeeDee
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Ja, in Strafsache und Bußgeldsachen gibts zum Glück für jeden Termin eine Gebühr (will ich auch in Zivilsachen...)
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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