Strafverfahren Terminsgebühr Nr. 4108 VV RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mel87
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#1

09.03.2007, 09:40

Hi,

ich mach Strafrecht nicht so oft und wollte mal fragen, ob man die Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG mehrmals abrechnen kann, wenn der RA auch öfter an Gerichtsterminen teilgenommen hat.

Bis dann
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PeeDee
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#2

09.03.2007, 09:42

Ja, in Strafsache und Bußgeldsachen gibts zum Glück für jeden Termin eine Gebühr (will ich auch in Zivilsachen...)
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Silke76
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#3

09.03.2007, 10:09

Zustimm
Gruss Silke76
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Pepsi
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#4

10.03.2007, 12:27

:zustimm

steht doch auch in der Nr drin :"Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nummer 4106 genannten Verfahren
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