Zahlung vor MB Antrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Engess
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#1

28.01.2011, 10:04

Hallo zusammen,

ich stehe gerade total auf dem Schlauch: Wir haben am 18.01. von unserem Mandanten den Auftrag bekommen, MB zu erstellen. Am 24.01. ging der bei uns raus. Einen Tag später bekomm ich von unserem Mandanten gesagt, dass der Schuldner am 20.01. gezahlt hat. Wie ist das jetzt mit den Kosten? Muss der Schuldner sie trotzdem erstatten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
cahra
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#2

28.01.2011, 10:10

Wenn der MB rausgegangen wäre, bevor der Schuldner gezahlt hätte, dann ja. So bleiben die Kosten bei Eurem Mandanten.
Viele Grüße von Cahra
Goldlöckchen

#3

28.01.2011, 10:54

Zum Zeitpunkt der MB-Erstellung war die Forderung erledigt. Es gab keine Anspruchsgrundlage mehr. Hat der Mandant eben Pech gehabt, wenn er die Zahlung verspätet mitteilt.
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Carmenzita
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#4

28.01.2011, 10:55

cahra hat Recht. Euer Mdt hätte schon vorher mal einen Blick auf sein KOnto werfen sollen. Jetzt muss er die Kosten tragen...
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
LittleMama
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#5

28.01.2011, 18:21

Stimmt schon, der Mdt. hätte den ZE vorher mitteilen sollen...

Aber eigentlich sollte der MB ja auch am 18. rausgehen -> siehe Auftragserteilung.. Strenggenommen müsste der RA jetzt seinen Hosenboden hinhalten.
Wer immer nur das tut was er bereits kann,
wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


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#6

28.01.2011, 18:54

oder die Angestellte, die sich die Fingernägel lackiert hat :mrgreen:
LittleMama
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#7

28.01.2011, 21:03

Das wollte ich so jetzt nicht sagen, weil es der Autor des Beitrags ja selbst sein könnte ;)

Aber im Endeffekt ist es ja wieder der RA, der haftet, weil er es nicht ordnungsgemäß kontrolliert hat. Er hat wohl an seiner eigenen Unterschriftsleistung noch mitbekommen, wann er den MB rausgehen lassen hat. - sollte man annehmen :D
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#8

28.01.2011, 22:07

Werden die überhaupt noch unterschrieben?
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tweetyS
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#9

28.01.2011, 22:52

Wenn Du einen Online-Mahnantrag machst, wird er nur noch elektronisch signiert.

Ihr müsst auch beachten, dass da noch ein Wochenende dazwischen lag. Der Md. konnte auch nicht damit rechnen, dass der MB erst fast eine Woche nach seinem Auftrag beantragt wird. Wenn der MB beantragt gewesen wäre, hätte die Mitteilung am 25.01. auch vollkommen ausgereicht.
cahra
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#10

29.01.2011, 11:04

Vielleicht wurde aber auch mit dem Mdt. abgestimmt, dass MB erst darauf die Woche rausgeht. Zwar nicht sehr realistisch, aber gibt es.
Viele Grüße von Cahra
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