Hallo,
ganz kurze Frage - dann muss ich vielleicht nicht ewig umherblättern...
Eheleute hatten ein Haus (Wert 260.000 Euro). Sie bekommt jetzt 130.000 Euro, dafür dass sie auszieht. Alles notariell geklärt etc. Nehme ich für die Rechnung jetzt die 130.000 Euro oder die 260.000 Euro? Und bitte bitte, wenn es geht, mit nem §, aus dem sich das ergibt oder eine Erklärung oder so. Meine Chefin will immer Nachweise sehen
Streitwert Haus
Die Frage lässt sich nur beantworten, wenn man euren Auftrag kennt.
Kam die Partei zu euch und sagt "ich will das Haus behalten" und ihr habht euch dann so geeinigt dass sie nun doch auszieht und ausbezahlt wird, dann richtet sich der GW nach dem Haus dass sie haben wollte, also 260.000
Kam sie und sagte zb "ich soll ausziehen und soll nur 50.000 euro bekommen" und ihr habt dann beantragt, dass sie 150 .000 bekommt, dann ist der GW 150.000
Schau also nach, wofür ihr beauftragt wurdet.
Kam die Partei zu euch und sagt "ich will das Haus behalten" und ihr habht euch dann so geeinigt dass sie nun doch auszieht und ausbezahlt wird, dann richtet sich der GW nach dem Haus dass sie haben wollte, also 260.000
Kam sie und sagte zb "ich soll ausziehen und soll nur 50.000 euro bekommen" und ihr habt dann beantragt, dass sie 150 .000 bekommt, dann ist der GW 150.000
Schau also nach, wofür ihr beauftragt wurdet.
vielleicht guckt die Chefin selbst mal in die ZPO. Kann bei dem Gesetzestext vorne anfangen, wird dann relativ schnell fündig.