hallo,
bin grad ein wenig verwirrt. Die Krankenkasse hat beitragsbescheide erlassen, wir haben bissl mit der krankenkasse hin und her geschrieben. die haben dann mitgeteilt, dass die bei einer routinerpüfung festgestellt haben, dass sich was geändert hat und die haben die beiträge rückwirkend neu berechnet. wir haben gg. diesen bescheid widerspruch eingelegt, diesen paar tage später zurückgenommen und ratenzahlungsvereinbarung geschlossen.
chef hat gesagt ne 1,3 gg abrechnen, aber bin ich jetzt blöd oder denk ich richtig, dass ich ja hier ne gg in sozialrechtssachen abrechnen müsste? wenn man sich das verfahren weiterdenkt und die gegenseite über den widerspruch entschieden hätte, wäre die sache doch ans sozg gegangen, oder? außerdem müssten wir doch auch noch die einigungsgebühr kriegen, oder?
denk denk denk
lg tine
Abrechnung Wertgebühren oder Rahmengebühren?
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Noch ist das ganz normales Verwaltungsrecht, und außergerichtlich, wenn ich das richtig lese.
Daher: 1,3 GG 2300 und 1,5 EG 1000 VV plus pte und Steuer etc.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ist m.E. Sozialrecht.