Abrechnung Wertgebühren oder Rahmengebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

27.01.2011, 13:39

hallo,

bin grad ein wenig verwirrt. Die Krankenkasse hat beitragsbescheide erlassen, wir haben bissl mit der krankenkasse hin und her geschrieben. die haben dann mitgeteilt, dass die bei einer routinerpüfung festgestellt haben, dass sich was geändert hat und die haben die beiträge rückwirkend neu berechnet. wir haben gg. diesen bescheid widerspruch eingelegt, diesen paar tage später zurückgenommen und ratenzahlungsvereinbarung geschlossen.

chef hat gesagt ne 1,3 gg abrechnen, aber bin ich jetzt blöd oder denk ich richtig, dass ich ja hier ne gg in sozialrechtssachen abrechnen müsste? wenn man sich das verfahren weiterdenkt und die gegenseite über den widerspruch entschieden hätte, wäre die sache doch ans sozg gegangen, oder? außerdem müssten wir doch auch noch die einigungsgebühr kriegen, oder?

denk denk denk

lg tine :)
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icerose
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#2

27.01.2011, 14:24

Noch ist das ganz normales Verwaltungsrecht, und außergerichtlich, wenn ich das richtig lese.
Daher: 1,3 GG 2300 und 1,5 EG 1000 VV plus pte und Steuer etc.
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Adora Belle
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#3

27.01.2011, 14:29

Ist m.E. Sozialrecht.
tine001
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#4

27.01.2011, 14:40

mmh jetzt steh ich genau da wo ich vorher auch schon war
*finchen*
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#5

27.01.2011, 14:53

Also, ich stimme Adora zu und denke, dass hier eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG, also Rahmengebühren in Ansatz zu bringen sind.
tine001
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#6

27.01.2011, 14:54

ich mach das jetzt einfach so, hab ja selber auch zu den rahmengebüren tendiert
lg
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