Verfahrensgebühr bei Zurückweisung Rechtsstreit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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fozzybaer
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#1

27.01.2011, 10:21

Liebe Foris,
ich bin gerade dabei eine langwierige Bausache festzusetzen mit folgenden Rechtszügen:
1. Instanz LG
2. Instanz OLG
3. Instanz BGH
dann Zurückweisung zum LG
1. Instanz
2. Instanz OLG
Daraufhin hat die Gegenseite endlich aufgegeben :P

Nun meinte die Kostenbeamtin, dass nach Zurückweisung des Rechtsstreits die Verfahrensgebühr in der 1. und 2. Instanz angerechnet wird bzw. wegfällt. :?: Stimmt das so. Ich bin gerade etwas überfragt. Es kann doch nicht sein, dass wir ab Zurückweisung "für lau" gearbeitet haben.

Bitte um Eure Hilfe
Liebe Grüße
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Adora Belle
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#2

27.01.2011, 10:28

Es wird angerechnet, steht überraschend deutlich in Vorbemerkung 3 Abs. 6. Anders nur unter der Bedingung des § 15 Abs. 5 Satz 2. Es heißt übrigens Zurückverweisung. Zurückweisung hieße ja Ablehnung, das ist was anderes.
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