Liebe Foris,
ich bin gerade dabei eine langwierige Bausache festzusetzen mit folgenden Rechtszügen:
1. Instanz LG
2. Instanz OLG
3. Instanz BGH
dann Zurückweisung zum LG
1. Instanz
2. Instanz OLG
Daraufhin hat die Gegenseite endlich aufgegeben
Nun meinte die Kostenbeamtin, dass nach Zurückweisung des Rechtsstreits die Verfahrensgebühr in der 1. und 2. Instanz angerechnet wird bzw. wegfällt. Stimmt das so. Ich bin gerade etwas überfragt. Es kann doch nicht sein, dass wir ab Zurückweisung "für lau" gearbeitet haben.
Bitte um Eure Hilfe
Verfahrensgebühr bei Zurückweisung Rechtsstreit
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Es wird angerechnet, steht überraschend deutlich in Vorbemerkung 3 Abs. 6. Anders nur unter der Bedingung des § 15 Abs. 5 Satz 2. Es heißt übrigens Zurückverweisung. Zurückweisung hieße ja Ablehnung, das ist was anderes.