Auf Selbstbeteiligung bei RSV verzichten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Ichbins2010
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#1

25.01.2011, 14:27

Hallo!

Eine Kollegin sagte mir, dass sie je nach Mandant ggf. auf die Selbstbeteiligung bei der RSV verzichtet, also diese dem Mandanten nicht in Rechnung stellt! Kann man das so machen?

LG!
Zuletzt geändert von Ichbins2010 am 25.01.2011, 15:03, insgesamt 1-mal geändert.
LittleMama
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#2

25.01.2011, 14:33

Steuerrechtlich fraglich würde ich behaupten.. Meine Chefin nimmt von Bekannten und Freunden dann auch entweder gar nichts oder nur Teilbeträge.

Aber bei der Berechnung der Umsatzsteuer könnte das Finanzamt doch rein theoretisch auch mehr zugrunde legen, weil die RAe ja mehr eintreiben könnten.. (Oder?)

Irgendwie kann ich Deine Frage nicht recht beantworten, gebe aber gerne meinen Senf dazu, weil wir derartige Fälle auch schon hatten und es m. E. eine verdammt gute Frage ist :)

LG
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LuzZi
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#3

25.01.2011, 14:37

Klar kannste das machen, ist ja deine Entscheidung. Aus wirtschaftlichen/sozialen Gesichtspunkten ist das machbar.
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#4

25.01.2011, 14:40

Sehe das wie LuzZi.
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#5

25.01.2011, 15:02

Steuerrechtlich dürfte das ja eigentlich auch kein Problem sein, da man ja auch nichts einnimmt, was man versteuern müsste, oder? Von den Gebühren , die man von der RSV bekommt, werden die Steuern ja abgeführt.
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#6

25.01.2011, 15:03

Steuerrechtlich sehe ich auch kein Problem. Wüsste nicht, warum.
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#7

25.01.2011, 15:17

Steuerrechtlich ist das total uninteressant. Keine Einnahmen = Keine Steuer! Du solltest nur sagen, dass du aus sozialen Gesichtspunkten auf die SB verzichtest, sonst könnte das Ärger geben.
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#8

25.01.2011, 15:28

Inwiefern Ärger?
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Lämmchen
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#9

25.01.2011, 15:32

Die RSV muss doch aber gar nicht wissen, dass die SB nicht eingezogen wird. Die RSV bekommt ja eine Rechnung, auf der dann die SB schon abgezogen wird. Das bezahlt sie dann auch. Wir machen das gerade bei Bekannten/Verwandten/Freunden auch so.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#10

25.01.2011, 15:33

Lämmchen hat geschrieben:Die RSV muss doch aber gar nicht wissen, dass die SB nicht eingezogen wird. Die RSV bekommt ja eine Rechnung, auf der dann die SB schon abgezogen wird. Das bezahlt sie dann auch. Wir machen das gerade bei Bekannten/Verwandten/Freunden auch so.
Es geht nicht um die RS. Euch ist das RVG bekannt und auch die RA-Kammern. Da könnt es Ärger geben.
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