Abrechnung Urheberrechtsverletzung/Unterlassungserklärung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Manuela77
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#1

20.01.2011, 17:33

Ich hoffe, mir kann jemand bei folgenden Problem helfen:

Unsere Mandantschaft wurde wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt und sollte Schadenersatz von 600 EUR zzgl. der gegnerischen Anwaltskosten von ca. 800,00 EUR zahlen. Man konnte sich einigen; unsere Mandanten haben eine durch uns angepasste Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung unterschrieben.

Für diese Sache haben unserer Mandantschaft eine Geschäftsgebühr aus dem insgesamt geforderten Wert der Gegegnseite (1.400,00 EUR) abgerechnet.

Da sich unsre Mandantschaft aber nicht an die Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung gehalten hat, wurde ihm eine Vertragsstrafe von 5.000,00 EUR aufgebrummt. Wir konnten uns im Nachhinein auf 2.000,00 EUR vergleichen.

Ich soll diese Sache nun abrechnen und stoße nun an meine Grenzen, da ich nichtmal weiß, ob das nun eine oder zwei Angelegenheiten sind? Rechne ich also die zweite Sache (GeschG + EinG) aus 5.000,00 EUR - ohne die erste Rechnung abzuziehen? Oder Addiere ich die beiden Streitwerte und rechne die GeschG + EinG aus den 7.400,00 EUR - abzüglich Vorschuss?
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
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Aurora-Sun
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#2

20.01.2011, 17:54

Wir machen das hier so, dass wir 2 Rechnungen für den von Dir geschilderten Sachverhalt stellen würden. Also ohne etwas abzuziehen!
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