Überzahlung von PKH-Vergütung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SSchall
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 575
Registriert: 23.06.2010, 12:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: jumas xp

#1

12.01.2011, 15:19

Hallo zusammen!

Wir haben vor einer Ewigkeit bei einer Sache PKH mit vollem Streitwert abgerechnet und auch so bezahlt bekommen. Nunmehr hat der Bezirksrevisor Erinnerung gegen den Vergütungsantrag eingelegt - mit der Begründung, dass PKH nur teilweise gewährt worden wäre. Es erging der Beschluss, dass die Erinnerung zulässig und begründet wäre und wir jetzt das Geld zurück zahlen sollen.

Können wir gegen einen solchen Beschluss Beschwerde o. ä. einlegen? Es steht auf dem Beschluss keine Rechtsmittelbelehrung oder so was.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

12.01.2011, 15:24

Was ist denn bei dir "eine Ewigkeit"? Habt ihr tatsächlich mehr an PKH-Vergütung bekommen, als euch zugestanden hätte?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
SSchall
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 575
Registriert: 23.06.2010, 12:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: jumas xp

#3

12.01.2011, 15:37

Also wir haben am 20.11.2009 PKH abgerechnet und der Bezirksrevisor hat im Dezember 2010 Erinnerung dagegen eingelegt.

Unserer Meinung nach haben wir nicht mehr bekommen, als uns zugestanden hätte. Für uns ist es Auslegungssache, ob die PKH damals dann doch für mehr als nur einen Teil bewilligt wurde.

Aber meine Frage war ja, ob wir was dagegen einlegen können.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#4

12.01.2011, 15:41

Tja, ich würde es erst einmal machen, denn: Der Revisor darf nur unter den Voraussetzungen und innerhalb der Fristen des § 127 ZPO Beschwerde einlegen.

Und er darf nix zur Beiordnung oder Erfolgsaussicht sagen..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
SSchall
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 575
Registriert: 23.06.2010, 12:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: jumas xp

#5

12.01.2011, 15:46

Der sagt ja gar nix zur Erfolgsaussicht oder zur Beiordnung, sondern zu der Höhe der Gebühren, weil wir aus dem hohen Streitwert abgerechnet haben und der der Meinung ist, dass wir nur für ein paarhundert Euro PKH bewilligt bekommen hätten.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#6

12.01.2011, 15:51

Ah, Erinnerung nach 56 RVG: Wer hat den Beschluss denn erlassen ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
SSchall
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 575
Registriert: 23.06.2010, 12:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: jumas xp

#7

12.01.2011, 15:58

Der Beschluss ist vom AG Koblenz
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

12.01.2011, 16:00

jojo meinte, durch wen der Beschluß erlassen wurde (Rechtspfleger, Richter).
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
SSchall
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 575
Registriert: 23.06.2010, 12:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: jumas xp

#9

12.01.2011, 16:05

Ah, sorry - bin krank und steh völlig auf dem Schlauch :oops: steht nur Urkundsbeamtin der Geschäftstelle drunter (beim Beschluss) und beim Anschreiben, dass uns der Beschluss geschickt wird und wir das Geld zurückzahlen sollen ist von der Richterin am AG.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#10

12.01.2011, 16:56

:auslach :auslach Also: Erinnerung gem. $ 56 RVG einlegen und gucken, wat passiert..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Antworten