Hallo ihr alle...
mein Chef hat einen Schiedsspruch gefertigt und ich hab mal gar keine Ahnung wie das abgerechnet wird. Hab hier leider auch nichts dazu gefunden... Streitwert hab ich... kann mir jemand helfen???
Abrechnung für Erstellung eines Schiedsspruchs
- tweetyS
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 30.08.2010, 17:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
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Meinst Du den Schiedsspruch in einem Schlichtungsverfahren, oder? Dann schau mal im Schlichtungsgesetz Deines Bundeslandes. Ich meine, es gibt da verschiedene. In Ba-Wü müssten es incl. MWSt. € 154,70 sein, wenn ich das richtig im Kopf habe. (Habe gerade Urlaub.) Auf den Streitwert kommt es bei uns (Ba-Wü) nicht an.
Sehr vorbildlich dich in deinem Urlaub im Foreno rumzutreiben
Ich meine ein anwaltliches Schiedsgutachterverfahren nach § 18 ARB. Wir haben einen Schiedsspruch in einer Angelegenheit betreffend Versicherung und VN (Deckungsschutz für Beweisverfahren) gefertigt. Wie gesagt Streitwert wurde von der Versicherung in Abstimmung mit uns angegeben.
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ich meine ein anwaltliches Schiedsgutachterverfahren nach § 18 ARB. Wir haben einen Schiedsspruch in einer Angelegenheit betreffend Versicherung und VN (Deckungsschutz für Beweisverfahren) gefertigt. Wie gesagt Streitwert wurde von der Versicherung in Abstimmung mit uns angegeben.
Vielleicht Nr. 2101? Obwohl das Gutachten ja nicht zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gedient hat... eher dazu, dass die RS sich überzeugen lässt, überhaupt gerichtlich tätig zu werden bzw. Deckungsschutz zu gewähren.
Was haltet ihr davon?
Was haltet ihr davon?
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- Forenfachkraft
- Beiträge: 193
- Registriert: 27.08.2009, 14:30
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notargehilfin
Nicht weinen! Ich versuch´s mal.
M. E. kannst du hier eine GG Nr. 2300 abrechnen. Einen Wert hast du ja.
Dies entnehme ich meinem <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 17. Auflage, zu § 36, Rd-Nr.: 4
M. E. kannst du hier eine GG Nr. 2300 abrechnen. Einen Wert hast du ja.
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