Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nadsch
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#1

11.01.2011, 09:11

Geschäftsgebühr wurde mit in den Klageauftrag genommen. Anschließend Quotelung der Kosten des Verfahrens. Wie sieht es mit der Geschäftsgebühr aus, wie mit der Verfahrensgebühr??

Muss unser Mandant die Geschäftsgebühr nun selbst voll bezahlen?? Muss ich eine Anrechnung der Verfahrensgebühr beantragen??

Vielen Dank für eventuelle Rückantworten...
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LuzZi
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#2

11.01.2011, 09:11

:suche
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Jara
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#3

11.01.2011, 09:11

Kannst du bitte deine Frage konkreter stellen?
Nadsch
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#4

11.01.2011, 09:20

Muss im Kostenausgleichunsantrag nun die hälftige Verfahrensgebühr beantragt werden, da im Klageantrag mit aufgenommen wurde, dass der Beklagte die vorgerichtlichen Kosten zu tragen habe, also Geschäftsgebühr.....
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#5

11.01.2011, 09:35

Wenn es eine Quotelung gegeben hat, ist ein Vergleich geschlossen worden?
Dann kommt es auf den Wortlaut des Vergleichs an. Das ist hier schon öfters diskutiert worden und es gibt kontroverse Meinungen.
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Gina

#6

11.01.2011, 09:58

Wurden keine Regelungen zur Geschäftsgebühr getroffen?
Nadsch
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#7

11.01.2011, 10:10

Nö leider nichts...
Nadsch
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#8

11.01.2011, 10:17

Sorry hab mir nochmal die Akte geholt.

Vorliegend ist es so.

Es wurde ein Vergleich § 278 Abs. 6 ZPO durch Gericht beschlossen.

Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger zur Abgeltung sämtlicher streitgegenständlicher Forderungen einen Betrag in Höhe von xxxx zu bezahlen.

von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 34,54 % der Kläger 65,46%.

Was ist nun mit der Geschäftsgebühr, diese wurde die in die Klage mit aufgenommen?????
gkutes

#9

11.01.2011, 10:30

GG ist nicht tituliert - also keine Anrechnung

Und bitte immer gleich den vollständigen Sachverhalt posten
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#10

11.01.2011, 12:46

gkutes hat geschrieben:GG ist nicht tituliert - also keine Anrechnung

Und bitte immer gleich den vollständigen Sachverhalt posten
:zustimm
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