Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Nadsch
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 11.01.2011, 08:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#11

11.01.2011, 13:06

Danke!!!!!!!!!

:thx
Gina

#12

11.01.2011, 18:05

Tja, in einem anderen Thread hatten wir genau das Problem und dort wird gesagt: Über die GG ist ein Titel ergangen, die GG ist mit dem Vergleichsbetrag abgegolten = Anrechnung. Mindermeinung zwar, aber beachtlich.
gkutes

#13

11.01.2011, 20:33

wie alt ist der? weil 13 hat doch vor kurzem eine BGH-Entscheidung eingestellt, wonach nicht angerechnet wird
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#14

11.01.2011, 20:41

Ich hatte neulich genau den gleichen Fall. Gkutes - vielen Dank, seit dem weiss ich das. Die GG ist nicht tituliert, weil im Vergleich nicht konkret drinsteht, dass vom Vergleichsvertrag .... Euro (Geschäftsgebühr). Somit ist sie nicht tituliert. Der Vergleich ist lediglich über alle streitgegenständlichen Forderungen geschlossen worden.

Keine Anrechnung, volle 1,3 VG in den KFG-Ausgleichungsantrag.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#15

12.01.2011, 00:06

gkutes hat geschrieben:wie alt ist der? weil 13 hat doch vor kurzem eine BGH-Entscheidung eingestellt, wonach nicht angerechnet wird
Das ist mittlerweile auch die ganz überwiegende Rechtsprechung. Gina vertritt jedoch eine Mindermeinung - und das sehr hartnäckig. :lol: :lol:
Wer - wie ich - von dieser aber nichts hält, der darf sich halt nicht irritieren lassen. Im Forum "drüben" haben wir ebenso endlose wie sinnfreie Schlachten geschlagen, die hier sicherlich nicht wiederholt werden müssen. Es muss und soll hier jeder nach seiner Facon selig werden. Ich halte mich an die BGH-Entscheidung.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Gina

#16

12.01.2011, 09:52

Und 13 tut so, als wäre ich die einzige, die die Mindermeinung vertritt. Dem ist zum Glück nicht so.

Und im Übrigen hat auch der Dino schon so manche BGH-Entscheidung für Unsinn befunden (z.B. die Ausgangsentscheidung zur Anrechnungsproblematik, wenn ich mich da richtig entsinne). Das Recht steht mir auch zu. Und da kann ich auch hartnäckig bleiben und darf das sicherlich auch äußern.

Ich halte die BGH-Entscheidung für falsch. Sie ist nicht überzeugend, nur nett für den Erstattungsberechtigten.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#17

12.01.2011, 10:30

Das Recht nimmt Dir ja auch keiner. Von mir aus kannst Du die Überzeugung bis zum jüngsten Gericht vertreten, deshalb überzeugt mich immer noch nicht das Gegenanstinken gegen die ganz herrschende Rechtsprechung. Von meinem Standpunkt aus gesehen macht es auch wenig Sinn, da ich sonst laufend aufgehoben werde. Aber das habe ich anderwärts ja schon versucht deutlich zu machen. Deshalb verzichten wir hier mal auf die Eröffnung eines neuen Schlachtfeldes. Deine Ansicht ist bekannt und sie wird auch in diesem Forum sicherlich einige verunsichern, aber deshalb steht die ganz herrschende Meinung immer noch. Es bleibt jedem selbst überlassen, sich danach zu richten.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Gina

#18

12.01.2011, 10:57

Ich denke, die Verwirrungen und Verunsicherungen sind allein den Entscheidungen des BGH geschuldet - die ja auch von Senat zu Senat sehr unterschiedlich ausfallen und auch in dieser Sache dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Was, wenn morgen ein anderer Senat ganz anders entscheidet? Dann bin ich nicht an der Verunsicherung schuld, sondern habe schon mal vorsichtig drauf hingewiesen, dass die vorliegende BGH-Entscheidung nicht der Weisheit letzter Schluss ist.

Ich möchte nur zum Nachdenken über die Gebührenfragen anregen und bitte darum, die Entscheidungen nicht kritiklos hinzunehmen. Auch wenn das wohl im Augenblick die herrschende Meinung darstellt, darf ein weiteres Nachdenken darüber nicht fehlen. Es sind schon andere herrschende Meinungen plötzlich zu Fall gebracht worden und die Verwirrung war noch größer als zuvor. Wenn eine ReNo indes die Schwachstellen einer BGH-Entscheidung - die auch die h.M. derzeit darstellen mag - erkennt, wird es sie nicht überraschen oder gar überfahren und verwirren, wenn ihr die Mindermeinung bekannt ist und sie über alle Meinungen mal nachgedacht hat. Allein das ist mein Wunsch, nicht mehr und nicht weniger. Es hat noch nie geschadet, sich mit der h. M. und mit der MM auseinanderzusetzen. Allein dadurch erkennt man echte Probleme.

Und "Gegenanstinken" dürfte der falsche Begriff dafür sein, dass ich meine Meinung kundtue, mit der ich nicht allein bin. Jede BGH-Entscheidung darf überdacht werden und man darf auch anderer Auffassung sein. Und inwieweit man eine BGH-Entscheidung hinnimmt oder nicht, muss jeder für sich entscheiden.
gkutes

#19

12.01.2011, 11:00

man kann sich aber auch das Leben schwerer machen, als es ist :roll:

also dann werde ich jetzt immer beide Möglichkeiten offenbaren, wenn ich jm antworte. Soll derjenige sich dann das für ihn passende rausziehen.
Nadsch
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 11.01.2011, 08:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#20

12.01.2011, 20:04

Wie sieht es jetzt mit der Geschäftsgebühr aus nach § 15 a RVG aus? Normal müsste er die Geschäfsgebühr, vermindert um die anrechenbaren Teile der Geschäftsgebühr fordern können.... DA volle verfahrensgebühr erstattet wurde.
Antworten