Hallo alle zusammen,
ich brauche eure Hilfe:
Wir hatten zunächst einmal für unsere Mandantin bei dem Streitgericht LG folgenden Antrag gestellt:
"den Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln zurückzuweisen"
nachdem die Gegenseite einen Antrag nach § 888 ZPO gestellt hatte.
Dem Antrag wurde nicht entsprochen, sodass wir beim LG die sofortige Beschwerde eingelegt haben. Der Beschwerde konnte das LG nicht abhelfen und hat die Sache dem OLG vorgelegt.
Die Frage ist nun: Wie rechne ich den von uns gestellten Antrag und die danach folgende Beschwerde ab?
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.