Habe mal wieder eine knifflige Sache, wo ich nicht weiter weiß. Wir haben einen Mandanten, der von der Zahnärztekammer gerügt wurde wg. berufswidriger Werbung. Soweit so gut, hier würde ich einen GW von 5.000,00 ansetzen und eine 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen.
Allerdings wurde jetzt ein Bescheid erlassen, wonach ihm eine Rüge ausgesprochen wurde. Dieser Bescheid wurde unsererseits mit Einspruch angegriffen. Meiner Ansicht nach ist dies ein eigener Verfahrenszug und würde wiederum eine 1,3 Geschäftsgebühr auslösen, ebenfalls aus einem GW von 5.000,00 Euro.
Liege ich richtig? Für Eure Meinungen wäre ich dankbar.
LG
gabrielle