Reduzierte VerfG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SchalloHatzi

#1

05.01.2011, 09:39

Guten Morgen ihr Lieben,

mir stellt sich heute morgen erneut eine wichtige Frage. Wann reduziert sich die VefG auf 0,8? In meinen Schulunterlagen fand ich dazu folgende Äußerung, die ich einfach nicht verstehen will:
"Wenn Auftrag endet, bevor RA einen gerichtlichen Termin für seine Partei wahrgenommen hat reduziert sich die VerfG auf 0,8" .

Aber das stimmt doch so nicht oder? Ich bekomme doch schon bei Klageeinreichung die Volle 1,3 Gebühr-egal ob ich einen Termin wahrnehme oder nicht- oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank im Voraus!
rosa

#2

05.01.2011, 09:40

DU hast Recht ! Deine Unterlagen sind falsch!
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Liesel
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#3

05.01.2011, 09:47

In 3101 Abs. 1 Nr. 1 steht:

Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat...

Wenn der RA die Klage einreicht, entsteht immer die 3100.
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SchalloHatzi

#4

05.01.2011, 09:49

[quote="Liesel"]In 3101 Abs. 1 Nr. 1 steht:

Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt [b]die Klage[/b], den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat...

Wenn der RA die Klage einreicht, entsteht immer die 3100.[/quote]

hier steht es ja auch, also heißt das, dass er die 1,3 VerfG auch bekommen würde, wenn er keine Klage eingereicht hat, aber trotzdem einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat?!
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Kasimir1603
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#5

05.01.2011, 10:09

wann findet ein gerichtlicher Termin statt, wenn noch keine Klage oder sonstiger Antrag bei Gericht eingegangen und damit die Angelegenheit "rechtshängig" geworden ist?

Du bekommst die 0,8, wenn Du den Auftrag hast zu klagen, die Klage geschrieben, aber noch nicht bei Gericht eingereicht wurde und die Angelegenheit sich dann erledigt z.b. durch Zahlung, Mdt. überlegt es sich anders, what ever.

Sobald die Klage bei Gericht ist entsteht die 1,3 VG.
Ciao Kasi

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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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SchalloHatzi

#6

05.01.2011, 10:11

[quote="Kasimir1603"]wann findet ein gerichtlicher Termin statt, wenn noch keine Klage oder sonstiger Antrag bei Gericht eingegangen und damit die Angelegenheit "rechtshängig" geworden ist?

Du bekommst die 0,8, wenn Du den Auftrag hast zu klagen, die Klage geschrieben, aber noch nicht bei Gericht eingereicht wurde und die Angelegenheit sich dann erledigt z.b. durch Zahlung, Mdt. überlegt es sich anders, what ever.

Sobald die Klage bei Gericht ist entsteht die 1,3 VG.[/quote]
Ja, das ist mir auch klar. Was ich nicht verstehe, weshalb hier steht, dass ich auch die reduzierte Gebühr bekomme wenn ich keinen Termin wahrgenommen habe.... das ist der einzigste Punkt, den ich nicht verstehe.
gkutes

#7

05.01.2011, 10:18

Ja, das ist mir auch klar. Was ich nicht verstehe, weshalb hier steht, dass ich auch die reduzierte Gebühr bekomme wenn ich keinen Termin wahrgenommen habe.... das ist der einzigste Punkt, den ich nicht verstehe.
wo steht denn das so?

edit - ok - kasi hat mir grad erklärt, wie du die 3101 lesen könntest, damit du zu der aussage kommst =)
Zuletzt geändert von gkutes am 05.01.2011, 10:25, insgesamt 2-mal geändert.
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#8

05.01.2011, 10:18

Ich würde meinen, dass das bei einem Anwaltswechsel vorkommen kann. Was anderes fällt mir dazu nicht ein.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
gkutes

#9

05.01.2011, 10:21

kann doch auch sein, dass der Anwalt des Beklagten gleich zum Termin geht, ohne sich vorher schriftsätzlich zu melden
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#10

05.01.2011, 10:21

Sind Deine Unterlagen Deine Mitschriften vom Unterricht oder steht das so im Lehrbuch?? Ich kann mich Kasimir nur anschließen.

Vielleicht solltest Du Dir im Büro einfach mal die entsprechenden VV-Nummern im RVG-Kommentar durchlesen. Oder Du besorgst Dir das Buch "RVG für Anfänger". Da ist das alles gut erklärt. Oder aber Du lässt Dir das mal ganz in Ruhe von Deinem Büro erklären!
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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