Terminsgebühr und Verfahrensgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SchalloHatzi

#1

04.01.2011, 13:45

Bsp. Aufgabe:

Klage über 25.000€. Nach streitigen Mündlciehn Verhandlung zahlt Gegner 5.000 €. Dieser Betrag wird in einem Zweiten Termin für erledigt erklärt und der Rest noch einmal streitig verhandelt.

Meine Lösung:
1,3 VerfG aus 25.000 € -->891,80 €
1,2 TermG aus 25.000€ --> 823,20 €
1,2 TermG aus 20.000€ --> 775,20 €

Welche Terminsgebühr setze ich denn jetzt an wenn ich zwei Termine wahrgenommen habe mit jeweils einem anderen Streitwert?

Verfahrensgebühr richtet sich doch immer nach dem Wert bei Klageeinreichung oder?

Vielen Dank!
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misspinky1984
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#2

04.01.2011, 13:47

Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine zivilrechtliche Sache handelt?!
Du bekommst die TG nur einmal, also: 1,3 VG und 1,2 TG nach dem vollen Klagewert! :wink:
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Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
SchalloHatzi

#3

04.01.2011, 13:48

[quote="misspinky1984"]Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine zivilrechtliche Sache handelt?!
Du bekommst die TG nur einmal, also: 1,3 VG und 1,2 TG nach dem vollen Klagewert! :wink:[/quote]

Sicher? Ich habe als Lösung von der Schule eine 1,2 Term G aus 20.000€ ...
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Liesel
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#4

04.01.2011, 13:48

Die VG berechnet man nach dem höchsten anhängigen Wert. Die TG nach dem höchsten Wert, der zum Zeitpunkt eines Termins anhängig war. In deinem Fall berechnest du beide Gebühren aus 25.000,00 Euro.
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#5

04.01.2011, 13:50

SchalloHatzi hat geschrieben:
misspinky1984 hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine zivilrechtliche Sache handelt?!
Du bekommst die TG nur einmal, also: 1,3 VG und 1,2 TG nach dem vollen Klagewert! :wink:
Sicher? Ich habe als Lösung von der Schule eine 1,2 Term G aus 20.000€ ...
Warum?? Es wurde doch im ersten Termin mdl. über den vollen Wert verhandelt ... :roll: Der zweite Termin interessiert dann gar nicht mehr
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
SchalloHatzi

#6

04.01.2011, 13:51

Noch ein Bsp. das ich nicht ganz verstehe:

Klage über 15.785 €, streitige Mündl. Verhandlung, Ermäßigung um 3.800 €.

Hier setz ich an:

1,3 VerfG aus 15.785 €
und welche TermG aus welchem SW? Bleibt die Ermäßigung i.H.v. 3800 ünberücksichtigt?!
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#7

04.01.2011, 13:51

Wenn die Ermäßigung nach dem Termin stattfindet, ist es doch das gleiche, wie im ersten Fall.
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#8

04.01.2011, 13:58

Ok, ja so hab ich auch gedacht, funktioniert es aber in der Shcule haben wir es anders notiert o.O.

Noch ein Bsp.(Sorry! :oops: )

Klage über 1.800€
1. Termin: streitige Verhandlung, Erhöhrung der Klage um 200 €
2. Termin Streitige Verhandlung und Urteil.

Da nehm ich dann aber eine 1,2 TermG aus 2.000 € nach nach der Erhöhung noch ein Termin stattgefunden hat?

Also ZUsammnfassend: Es wird immer eine 1,2 TermG aus dem höchsten WErt genommen? Versteh ich das jetzt richti? Oh mann, sorry ich steh grad wirklich aufm Schlauch
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#9

04.01.2011, 14:00

Jep, TG aus 2.000,00 Euro.

TG aus höchstem Wert, welcher zum Zeitpunkt eines Termins anhängig ist, nicht immer aus dem insgesamt höchsten Wert.
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SchalloHatzi

#10

04.01.2011, 14:05

[quote="Liesel"]Jep, TG aus 2.000,00 Euro.

TG aus höchstem Wert, welcher zum Zeitpunkt eines Termins anhängig ist, nicht immer aus dem insgesamt höchsten Wert.[/quote]

Super, vielen Dank! Ich glaube, ich habe es jetzt verstanden.

Vielen Dank für eure Hilfe :wink:
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