Beweissicherungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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constantin
Foren-Praktikant(in)
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#1

04.01.2011, 10:33

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Unser Mandant hat eine Wohnung gekauft, die Mängel aufweist. Wir haben daraufhin von der Gegenseite die Rückabwicklung des Kaufvertrages gefordert. Dies wurde abgelehnt. Es wurde daraufhin von uns ein Antrag auf Durchführung des Beweissicherungsverfahren gestellt. Der Kostenvorschuss für den SV wurde gezahlt.

Die Gegenseite hat daraufhin ein Zahlungsklage in Höhe des Kaufpreises eingereicht. Im Termin wurde ein Vergleich geschlossen.

Wie rechne ich jetzt ab?

Sind das zwei getrennte Angelegenheiten oder wird die Verfahrensgebühr für das Beweissicherungsverfahren auf die Verfahrensgebühr bezüglich der Zahlungsklage angerechnet.
gkutes

#2

04.01.2011, 11:05

guggst du Vorberkung 3 (5) VV RVG
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