Hallo,
wäre nett, wenn mir vielleicht jemand helfen könnte. Habe von Sozialrecht wenig Ahnung.
Wir haben mit der ARGE korrespondiert, es lag aber noch kein Bescheid vor.
Dann wurde Bescheid erlassen, wir haben Widerspruch eingelegt.
Dann erging Widerspruchsbescheid mit dem Zusatz: Die im Widerspruchsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen werden erstattet.
Heißt das nun, dass ich nur die 2401 geltend machen kann?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.
LG Lexi
Sozialrecht Abrechnung Widerspruch
- Liesel
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Jep.Lexi71 hat geschrieben:Heißt das nun, dass ich nur die 2401 geltend machen kann?
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