Sozialrecht Abrechnung Widerspruch

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Lexi71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 13.01.2009, 16:03
Software: WinMacs

#1

20.12.2010, 10:30

Hallo,

wäre nett, wenn mir vielleicht jemand helfen könnte. Habe von Sozialrecht wenig Ahnung.

Wir haben mit der ARGE korrespondiert, es lag aber noch kein Bescheid vor.

Dann wurde Bescheid erlassen, wir haben Widerspruch eingelegt.

Dann erging Widerspruchsbescheid mit dem Zusatz: Die im Widerspruchsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen werden erstattet.

Heißt das nun, dass ich nur die 2401 geltend machen kann?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

LG Lexi
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

20.12.2010, 10:48

Lexi71 hat geschrieben:Heißt das nun, dass ich nur die 2401 geltend machen kann?
Jep.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten