Ich habe einen KFA der Gegenseite zur Prüfung vorgelegt bekommen. Nun bin ich total verwirrt bzgl. der Anrechnung der Verfahrensgebühr nach 3305. Die Gegenseite hat folgende Kosten beantragt.
SW: 31.000,-
1,3 Nr. 3100
abzgl. 1,0 Nr. 3305
= 0,3 Verfahrensgebühr (verbleibende Verfahrensgebühr nach Anrechnung) 249,00 EUR
1,2 Nr. 3104
1,0 Nr. 1003
Das ist doch falsch!!!
falsche Anrechnung???
- sunny84
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Wieso sollte das falsch sein?
Die 3305 wird doch voll auf die 3100 angerechnet und genau das hat die Gegenseite gemacht.
Die 3305 wird doch voll auf die 3100 angerechnet und genau das hat die Gegenseite gemacht.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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also ich finds auch falsch, weil die 3305 auch geltend gemacht werden muss.
wenn ich sie nicht geltend mache, dann brauche ich auch nicht anrechnen.
oder wurde hier die MB-Gebühr tituliert???
wenn ich sie nicht geltend mache, dann brauche ich auch nicht anrechnen.
oder wurde hier die MB-Gebühr tituliert???
- sunny84
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Stimmt ja, hab ich glatt übersehen, dass die nicht mit geltend gemacht wurde. Sorry.
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So, Rechtsstreit wurde mit Vergleich beendet. Diesen habe ich mir gerade noch einmal angesehen. Unser Mdt. verpflichtet sich, Eisnpruch gegen VB zurückzunehmen.
Tut mir leid, es will nicht in meinen Kopf rein: Da die MB-'Gebühren tituliert sind, ist KFA bzgl. der 0,3 Verfahrensgebühr richtig?
Tut mir leid, es will nicht in meinen Kopf rein: Da die MB-'Gebühren tituliert sind, ist KFA bzgl. der 0,3 Verfahrensgebühr richtig?