Gegenstandswert Mietverhältnis einvernehmlich aufheben

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SwaJa
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#1

17.12.2010, 10:53

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche mal ganz fix einen Rat. Wie berechnet sich der Gegenstandswert im folgenden Fall?

Der Mieter und Vermieter wollen das Mietverhältnis einvernehmlich aufheben und haben jetzt Anwälte eingeschaltet, die das Ganze abwickeln sollen.

Rechne ich hier auch 12 x Nettokaltwert?

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar!
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Ernie

#2

17.12.2010, 14:21

Wenn das Bestehen eines Miet-, Pacht- oder Nutzungsverhältnisses streitig ist, ist als Gegenstandswert das auf die streitige Zeit entfallende Entgeld (Miete, Pacht) anzunehmen. Wenn das einjährige Entgelt jedoch geringer ist, ist dieses zu nehmen.

Da in Deinem Fall eine einvernehmliche Aufhebung des Mietverhältnisses vorzunehmen ist, würde ich auf den Differenzzeitraum abstellen.
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