...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast
#1
02.08.2007, 15:37
Kann mir jemand sagen, ob die außergerichtlichen Steuerangelegenheiten nach 2300 ff abgerechnet werden? Es geht um eine Rückzahlung von Steuererstattungsansprüchen.
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icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
02.08.2007, 15:40
Ich würde mal sagen, ja. Bin aber nicht sicher.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück