Vorproz. nur Vorschuss erhalten. Gerichtl. PKH! Anrechnung?
Verfasst: 16.12.2010, 12:45
Folgender Fall:
Wir haben unser Mdt. zunächst außergerichtlich vertreten.
Hierfür hat er uns pauschal 150,00 € gezahlt. Damit ist die außergerichtliche Sache erledigt.
Dann sind wir ins Klageverfahren gegangen. Hier hat er PKH bewilligt bekommen.
Gegenstandswert: 9.993,00 €
Ich soll jetzt auf PKH-Basis abrechnen.
Wie sieht das jetzt mit der Anrechnung aus? Welchen Betrag muss ich jetzt anrechnen? Ich hab ja keine Geschäftsgebühr genau abgerechnet vorher.
Oder muss ich hier nicht anrechnen, weil das Geld für die außergerichtliche Tätigkeit vom mdt. kam und die gerichtliche von der Staatkasse?
Danke
Wir haben unser Mdt. zunächst außergerichtlich vertreten.
Hierfür hat er uns pauschal 150,00 € gezahlt. Damit ist die außergerichtliche Sache erledigt.
Dann sind wir ins Klageverfahren gegangen. Hier hat er PKH bewilligt bekommen.
Gegenstandswert: 9.993,00 €
Ich soll jetzt auf PKH-Basis abrechnen.
Wie sieht das jetzt mit der Anrechnung aus? Welchen Betrag muss ich jetzt anrechnen? Ich hab ja keine Geschäftsgebühr genau abgerechnet vorher.
Oder muss ich hier nicht anrechnen, weil das Geld für die außergerichtliche Tätigkeit vom mdt. kam und die gerichtliche von der Staatkasse?
Danke