Vorproz. nur Vorschuss erhalten. Gerichtl. PKH! Anrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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DieFreundlichenTippsen
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#1

16.12.2010, 12:45

Folgender Fall:
Wir haben unser Mdt. zunächst außergerichtlich vertreten.
Hierfür hat er uns pauschal 150,00 € gezahlt. Damit ist die außergerichtliche Sache erledigt.

Dann sind wir ins Klageverfahren gegangen. Hier hat er PKH bewilligt bekommen.
Gegenstandswert: 9.993,00 €
Ich soll jetzt auf PKH-Basis abrechnen.
Wie sieht das jetzt mit der Anrechnung aus? Welchen Betrag muss ich jetzt anrechnen? Ich hab ja keine Geschäftsgebühr genau abgerechnet vorher.
Oder muss ich hier nicht anrechnen, weil das Geld für die außergerichtliche Tätigkeit vom mdt. kam und die gerichtliche von der Staatkasse?

Danke
Micsi11
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#2

17.12.2010, 12:56

Ich würde hier gar nicht anrechnen. Ihr habt pauschalen Vorschuss erhalten und daher ist meines Erachtens nichts anzurechnen.
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Melanie_Wunder
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#3

17.12.2010, 13:35

Also ich denke schon, ich würde das auf die Wahlanwaltsgebühren anrechnen.
Kommt aber darauf an was ihr mit eurem Mandanten ausgemacht habt, ob die Zahlung für die beratende Tätigkeit auf ein nachfolgendes Verfahren angerechnet wird oder nicht.

Aber wie gesagt, gem. § 58 RVG würde ich anrechnen...
DieFreundlichenTippsen
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#4

20.12.2010, 09:05

Ich habe das jetzt als Honorarvereinbarung gesehen.
Und bei einer HOnorarvereinbarung wird nicht angerechnet.
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Melanie_Wunder
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#5

21.12.2010, 16:28

Ist nicht ganz richtig.
Kommt auf die Honorarvereinbarung drauf an!
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