Abrechnung: Zwangsvollstreckung - Einigungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#11

06.03.2007, 13:43

Anton79 hat geschrieben:nimm doch eine geschäftsgebühr mit nem gebührensatz von 0,8 oder ähnlich
Danke für den Tipp :)

...habe ich auch fast gemacht :wink: habe eine Gebühr von GG von 0,75 und eine EG 1,0 genommen - sind fast 600,00 € weniger - da dürfte sich die Mandantin eigentlich nicht mehr beklagen...
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rena
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#12

10.07.2007, 14:36

Hätte ein Frage zur Abrechnung der VG für ZV Nr. 3309.

Jede Vollstreckungsmaßnahme stellt ja nach § 19 RVG eine besondere Angelegenheit dar.

In unserer Sache wurde nach Urteil eine Ratenzahlung mit der Gegenseite vereinbart. Diese hat mal gezahlt, mal nicht, nach Aufforderung wieder gezahlt usw.

Können wir jetzt für jedes Aufforderungsschreiben eine 0,3-Gebühr abrechnen?
StineP

#13

10.07.2007, 14:38

Nein, definitiv nicht. Weil das im Sinne des RVG keine gesonderte Maßnahme ist.... Es handelt sich hier um eine Maßnahme.
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rena
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#14

10.07.2007, 14:45

Ok, du meinst es handelt sich hier um mehrere Handlungen im Hinblick auf eine Maßnahme oder? Hatte ich auch im Sinn.

Wobei ich mir nicht ganz sicher bin:

Wenn es nun im Laufe der Angelegenheit nicht zum ZV-Auftrag (=Maßnahme) kommt, bedeutet das dann, dass wir gar keine 0,3-Gebühr abrechnen können? Also nichts bekommen für die Aufforderungsschreiben oder insgesamt dann trotzdem eine 0,3-Gebühr ansetzen können?
StineP

#15

10.07.2007, 15:02

Genau das meine ich ....

Nee, also wenn du nur anmahnst, bzw. die ZV androhst, dann kannst du eine 0,3 ansetzen.... auch wenn es nicht zur ZV kommt.

Kommt es allerdings zur ZV, dann wird die oben genannte hinfällig und du bekommst dann nur für den ZV Auftrag eine 0,3 Gebühr
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rena
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#16

10.07.2007, 15:18

Danke Stine :wink:

Zu welchem Zeitpunkt setze ich dann die 0,3-Gebühr an im Forderungskonto?

Vor allem zu welchem Datum hinsichtlich des Gegenstandswertes für die Gebühr, nachdem ich ja einige Aufforderungsschreiben zur Auswahl habe.

Gegenseite zahlt ja in Raten momentan, sodass ich noch nicht weiß, ob es zum ZV-Auftrag kommt oder nicht...
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butterflybabe
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#17

10.07.2007, 15:29

Wir setzen die Gebühr immer dann an, wenn sie angefallen ist. Also mit Datum vom Aufforderungsschreiben.
StineP

#18

10.07.2007, 15:33

Genau - du musst sie dann aber logischerweise wieder ausbuchen, wenn die ZV doch beantragt wird..
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rena
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#19

10.07.2007, 16:28

butterflybabe hat geschrieben:Wir setzen die Gebühr immer dann an, wenn sie angefallen ist. Also mit Datum vom Aufforderungsschreiben.
Schon klar, aber in meinem Fall haben wir ja mehrere Aufforderungsschreiben verschickt und dafür darf ich ja nun insgesamt - wie diskutiert - nur eine 0,3-Gebühr ansetzen.

Also Datum der letzten Aufforderung? Wobei wir ja wahrscheinlich noch einige Aufforderungsschreiben machen werden, wenn wiedermal eine Rate ausbleibt.
StineP

#20

10.07.2007, 16:30

Ich würde das der ersten Aufforderung nehmen....
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