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KFB bei Berufung

Verfasst: 10.12.2010, 20:19
von Sunny
Hi zusammen, hab mal wieder ein Problemchen.

Und zwar gehts um folgendes:

In der ersten Instanz wurde ein KFB erlassen. Dann wurde aber in Berufung gegangen. Die Gegenseite hat nun zur Zahlung des KFB aufgefordert.
Meines Erachtens muss der KFB noch nicht gezahlt werden, da die Berufung noch läuft. Meine Chefin sieht das etwas anders.

Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen? Lieg ich wirklich falsch? :?

Danke schon mal.

LG

Re: KFB bei Berufung

Verfasst: 10.12.2010, 20:22
von Panda
Wie lautet denn die Vollstreckungsklausel?

Re: KFB bei Berufung

Verfasst: 10.12.2010, 20:24
von Sunny
das urteil ist gegen sicherheitsleistung vollstreckbar, dann gilt das doch für den kfb auch, oder? ich steh grad irgendwie aufm schlauch.

Re: KFB bei Berufung

Verfasst: 10.12.2010, 20:29
von Panda
Würde ich sagen. Dann muss die Gegenseite erst die Sicherheit hinterlegen.

Re: KFB bei Berufung

Verfasst: 10.12.2010, 20:31
von Sunny
also lag ich doch nicht so falsch. ich mein, bei der berufung kann ja wieder was anderes rauskommen, als in der ersten instanz. und das ne sicherheit geleistet wurde, kann ich mir etwas schwer vorstellen bei der gegenseite :roll:

Re: KFB bei Berufung

Verfasst: 10.12.2010, 20:34
von Panda
Also würde ich die Gegenseite entsprechend anschreiben. Solange kein Nachweis erbracht ist, gibt es auch kein Geld. Könnt ihr dann ebenfalls Sicherheit hinterlegen?

Re: KFB bei Berufung

Verfasst: 10.12.2010, 20:37
von Sunny
nein, nur die gegenseite, leider. für uns ist es nicht so gut ausgegangen.

danke, dann werd ich denen mal ein schreiben schicken. ;-) :thx

Re: KFB bei Berufung

Verfasst: 10.12.2010, 21:22
von 13
Der Ausspruch im Urteil über die Sicherheitsleistung sollte eigentlich auch in dem KFB enthalten sein.

Re: KFB bei Berufung

Verfasst: 10.12.2010, 22:39
von Panda
Ich schließe mich 13 an, auch wenn das vorher vielleicht klar zu erkennen war.