PKH-Beschluss-Raten trotz SGB-Leistungen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

10.12.2010, 10:44

Hi! Ich möchte gegen einen PKH-Beschluss vorgehen, mit dem man unserer MAìn PKH-Raten auferlegt hat.

Die MA bezieht SGB II, ist alleinerziehend und ist schwanger, bezieht, Mehrbedarf iHv 129,00 EUR + 61 EUR. Das einzusetzendes Einkommen beträgt demnach 93,00 EUR. Wie könnte man die Beschwerde begründen, damit der Mehrbedarf nicht angerechnet wird?
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Trynnchylld
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#2

10.12.2010, 11:03

Hi Samara,

um den Mehrbedarf nicht anrechnen zu lassen, müsstest Du ihn als außergewöhnliche Belastung angeben und begründen können, z.B. Mehrbedarf aufgrund besonderer Ernährungsform etc. Oder dass sie ihn aufgrund Krankheit, körperlicher Gebrechen o.s. braucht. Kannst du das in deinem Fall?

Ansonsten wird sie Raten zahlen müssen, wenn einzusetzendes Einkommen da ist...

Außer natürlich, die Berechnung des Gerichts wäre falsch.
Lieber Gruß, Trynn

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