Welchen Betrag an Rechtschutz erstatten?
Verfasst: 08.12.2010, 11:01
Hallo ihr Lieben
Ich hab hier eine Sache abzurechnen, die einen total wuschig macht im Kopf, je länger man drüber nachdenkt
Rechtstreit vorm SozG, wir vertreten Kläger, Beklagter ist der Landkreis. Es wird Vergleich geschlossen, Kosten hälftig geteilt.
Der Mandant hat Rechtschutzversicherung.
So, nun wird es kompliziert.
Gericht hat folgende Kosten für erstattungsfähig anerkannt:
VG 300,00
TG 240,00
EG 336,00
Auslagenpauschale 20,00
Reisekosten 60,80
Umsatzsteuer 181,79
Gesamt 1.138,59
Die Rechtschutzversicherung hatte im Vorfeld bereits Vorschüsse geleistet:
Am 19.7. 635,40 und am 5.8. 368,90 (gesamt 1.004,30). Reisekosten wurden nicht übernommen, Mandant hat SB von 150,00.
Der RSV haben wir vorher unsere Kostenrechnung übersandt mit den Höchstgebühren, die diese dann auch unter Abzug der Reisekosten und SB gezahlt haben.
Vom Gericht wurden dann später die obigen Kosten anerkannt.
So, nun geht es darum, was der RSV erstattet werden muss, da will man ja nicht zuviel Zahlen.
Ich hatte ursprünglich gerechnet:
Gesamtkosten (s.o.) 1.138,59. Davon ½ = 569,30
Von RSV gezahlt: 1.004,30 – 569,30 = 435,00 zu erstatten.
Aber dann kam Chefin und meinte, sie würde das nicht verstehen (demnach muss es falsch sein ). Jetzt bin ich total verwirrt, nachdem ich 2 Wochen über die Sache nachgedacht habe.
Die SB vom Mandant wollen wir natürlich einbehalten (gem. Quotenvorrecht) und die Reisekosten auch.
Hab ich das jetzt richtig gerechnet oder nicht?
Ich hab hier eine Sache abzurechnen, die einen total wuschig macht im Kopf, je länger man drüber nachdenkt
Rechtstreit vorm SozG, wir vertreten Kläger, Beklagter ist der Landkreis. Es wird Vergleich geschlossen, Kosten hälftig geteilt.
Der Mandant hat Rechtschutzversicherung.
So, nun wird es kompliziert.
Gericht hat folgende Kosten für erstattungsfähig anerkannt:
VG 300,00
TG 240,00
EG 336,00
Auslagenpauschale 20,00
Reisekosten 60,80
Umsatzsteuer 181,79
Gesamt 1.138,59
Die Rechtschutzversicherung hatte im Vorfeld bereits Vorschüsse geleistet:
Am 19.7. 635,40 und am 5.8. 368,90 (gesamt 1.004,30). Reisekosten wurden nicht übernommen, Mandant hat SB von 150,00.
Der RSV haben wir vorher unsere Kostenrechnung übersandt mit den Höchstgebühren, die diese dann auch unter Abzug der Reisekosten und SB gezahlt haben.
Vom Gericht wurden dann später die obigen Kosten anerkannt.
So, nun geht es darum, was der RSV erstattet werden muss, da will man ja nicht zuviel Zahlen.
Ich hatte ursprünglich gerechnet:
Gesamtkosten (s.o.) 1.138,59. Davon ½ = 569,30
Von RSV gezahlt: 1.004,30 – 569,30 = 435,00 zu erstatten.
Aber dann kam Chefin und meinte, sie würde das nicht verstehen (demnach muss es falsch sein ). Jetzt bin ich total verwirrt, nachdem ich 2 Wochen über die Sache nachgedacht habe.
Die SB vom Mandant wollen wir natürlich einbehalten (gem. Quotenvorrecht) und die Reisekosten auch.
Hab ich das jetzt richtig gerechnet oder nicht?