Vergütungsvereinbarung im Kostenfestsetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Münchner-RAFA
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#1

06.12.2010, 11:28

Hallo zusammen,
ich soll in einer Sache einen Kostenfestsetzungsantrag erstellen. Wir waren nur gerichtlich tätig. Die Gebühren gegenüber dem Mandanten haben wir nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet. Die 1,2 Terminsgebühr aber haben wir mit einer Vergütungsvereinbarung / Honorarvereinbarung berechnet (der Gerichtstermin war von unserer Kanzlei sehr weit weg und der Streitwert ist nicht gerade hoch, deswegen hat mein Chef hier eine gesonderte Vergütungsvereinbarung für den Gerichtstermin berechnet). Nun meine Frage: Kann ich die gesonderte Gebühr für den Gerichtstermin im KFA geltend machen oder kann ich nur die 1,2 Terminsgebühr nach dem Gegenstandswert im KFA berechnen?

Ich habe leider in Kommentaren, etc. nichts finden können ;(.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
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Kasimir1603
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#2

06.12.2010, 11:31

ich würde sagen, nur die gesetzlichen Gebühren in den KFA. Vereinbarungen zwischen RA und Mandant begründen keine Erstattungsfähigkeit höherer Gebühren als der gesetzlichen durch den unterlegenen Gegner.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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#3

06.12.2010, 11:36

Sehe ich ganz genau so, daher: :zustimm
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13
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#4

06.12.2010, 13:20

Das sehe ich nicht anders. Wenn eine Vereinbarung zwischen Mdt. und RA aufgrund besonderer Umstände (hier: Entfernung) vereinbart wird, ist das Sache des Mdt. Da kann und darf der Gegner nicht drunter leiden.
~ Grüßle ~
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