Einigungsgebühr außergerichtlich oder gerichtlich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rebbie
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#1

06.12.2010, 09:26

Wir haben unsern Mandanten in einer Forderungssache vertreten (Streitwert 887,73 €). Am 16.09. haben wir Klage eingereicht. Es wurde dann ein Termin zur Verhandlung festgesetzt. Der Schuldner hat jetzt aber vor dem Termin bezahlt und wir haben den RS für erledigt erklärt, da die Forderung ja beglichen wurde.

Im Beschluss wird nun für den Streitwert folgendes angegeben:

"...werden die Kosten des RS dem Beklagten auferlegt. Der Streitwert wird bis zur Erledigtenerklärung auf bis zu 900 € danach auf bis zu 350 € festgesetzt"

Ich berechne nun im KFA die 1,3 Gebühr nach 3100, da wir ja Klage eingereicht haben.

Nun meine Frage: kann ich dort nur eine 0,5 Terminsgebühr (Mitwirkung Verlgeich) geltend machen? Die Einigungsgebühr ist dann eine 1,0, weil die Sache ja schon anhängig war?

Ich steig irgendwie grade nicht durch....
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Liesel
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#2

06.12.2010, 09:29

Du bekommst weder eine 0,5 TG noch eine 1,0 EG.
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#3

06.12.2010, 09:34

Also nur ganz normal die 1,3 Verfahrensgebühr mit Auslagen und MwSt?
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#4

06.12.2010, 11:26

jup, ich würde auch nur 3100, 7002 und 7008 geltend machen ...
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lucy1510
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#5

06.12.2010, 11:29

:zustimm

1,3 VG
Ausl.
Mwst.

Mehr nicht
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(Loriot)

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