Abrechnung Räumungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
paula08
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 53
Registriert: 02.09.2009, 17:46
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Brandenburg

#1

03.12.2010, 11:40

Hallöchen,

unseren mdt wurde das Pachtverhältnis gekündigt......schriftverkehr mit der ggs kam zu nichts...ggs hat räumungsklage eingereicht....nun die abrechnung.

im pachtvertrag wurde vereinbart 8.000 eur zzgl. ust monatlich.....

bin mir eigentliche sicher mit meiner abrechnung, aber mein chef ist etwas verunsichert...brauch also ne bestätigung :lol:

hab jetzt außergerichtlich sowie gerichtlich mit dem gegenstandswert von 8.000 zzgl. ust. x 12 gerechnet....
mein chef jedoch sagt es sind nur die 8.000 ohne ust.....

rechnung geht an rechtsschutzversicherung...


wer hat nun recht....ich denke ja mal ich :roll: :lol:
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#2

07.12.2010, 10:28

Hi,

also aus dem Bauch heraus würd ich sagen, dass der Streitwert sich ohne die Umsatzsteuer berechnet, da diese einmal als Nebenforderung geltend könnte und zweitens bestimmt ein Vorsteuerabzug greifen würde.

Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#3

07.12.2010, 12:08

§ 41 GKG:
(1) Ist das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig, ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung maßgebend. Das Entgelt nach Satz 1 umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden.
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Antworten