Gebühr 3309

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#11

03.03.2007, 16:50

Stein, kannst mir den Text auch noch mal auf's Fax legen, dann mach ich Dir da mal nen schönes Dok raus ...
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#12

03.03.2007, 17:04

Na, aber, wie schreibe ich das denn in einen Pfüb oder ZV - Auftrag ?
Auch wenn ich ihn jetzt in Word speichere ?
Als Rechnung ?
So wie angegeben ?
Wäre das richtig ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#13

03.03.2007, 17:14

:dafuer so wie angegeben (aber Du weißt, ich frage nicht wirklich danach, ob das richtig ist, ich mache es einfach :oops:)
Viele Grüße

ich
Shaya
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 03.02.2007, 15:30
Wohnort: am 14tlängsten Fluss Europas

#14

03.03.2007, 17:16

Jetzt verstehe ich Deine Frage nicht mehr - was meinst Du als Rechnung?

Die aufgeschlüsselten Rechtsanwaltskosten im ZV-Auftrag oder Antrag auf PfÜb sind in den Auftrag mit aufzunehmen, wie üblich! So auch dann mit eben dieser Rechtsanwaltsforderung. Das müßte doch auch bei den Forumlaren so sein.(?)
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#15

03.03.2007, 17:21

Stein, wie würdest Du es denn in die Forderungsaufstellung schreiben bzw. in welche Spalte? Doch irgendwo nach rechts - oder? ;-)
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#16

03.03.2007, 18:51

@wifey: wie meinst du das, irgendwo nach rechts? bzw was hat es mit der frage nach dem forderungskonto auf sich..
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#17

03.03.2007, 19:36

@shaya wo ist der 14. längste fluss europas? ;-)
Shaya
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 03.02.2007, 15:30
Wohnort: am 14tlängsten Fluss Europas

#18

03.03.2007, 21:57

Wo? In Tschechien entspringt er, durchquert das nördliche Tschechien und fließt dann in Deutschland durch die Städte Dresden, Magdeburg, Hamburg und Cuxhaven, wo er dann in die Nordsee mündet ;-)
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#19

04.03.2007, 12:09

Pepsi, das mit dem FoKo ist n INSIDER Stein versteht mich da schon.
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#20

04.03.2007, 12:54

Klar, verstehe ich Tanja.
Ja, so wie du es mir beigebracht hast, nach rechts.
Aber ich habe mir z.B. schon mal einen Pfüb in Word gebastelt.
Nach Anleitung - aus dem Forum - und dem, was ich im Büro noch so gefunden habe.
Ganz unten steht nun :
Ferner werden folgende Kosten dieses Antrages gemäß nachstehender Aufstellung geltend gemacht.
Gegenstandswert: €....
0,3 Verfahrensgebühr gem.Nr. 3309 VV RVG
Entgelte für Post- und Tele....Nr. 7002 €
Zwischensumme €
zzgl. 19% MwSt. €
zzgl. der für diesen Antrag notwendigen Gerichtskosten in Höhe von € 15,00
Summe

So sieht das jetzt bei mir aus.
Nun meine ich, müßte ich, wenn Zv-Androhung vorangegangen ist, dort doch noch reinschreiben (direkt unter die 0,3 Gebühr) :
- Auslagen für ZV-Androhung vom ....in Höhe von ....€ bleiben bestehen -

Ist das richtig ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Antworten