Gebühr 3309

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#21

04.03.2007, 13:00

Also, ich würd sehen, dass das FoKo vollständig ist (inkl. der Kosten für die Androhung). Auf dem Antrag stehen ja nur die Kosten "für diesen Antrag"
Viele Grüße

ich
Muzel
Forenfachkraft
Beiträge: 102
Registriert: 20.02.2007, 10:06

#22

04.03.2007, 14:07

Warum rechnet ihr denn die Kosten für die Vollstreckungsandrohung auf eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme (Pfüb) an?

Meines erachtens sind das zwei unterschiedliche Zwangsvollstreckungssachen, die auch mit zwei Rechnungen abgerechnet werden.

§ 18 Nr. 3 RVG

Eine Angelegenheit ist somit die Vollstreckungsandrohung + ZV -Auftrag.
Jede Pfüb-Maßnahme ist eine weitere neue Angelegenheit und wird somit nicht angerechnet sondern getrennt abgerechnet.

Sagt mir, wenn ich mich irre. Aber so hab ich es in der Ausbildung letztes Jahr gelernt.

Kann auch gerne bei Gelegenheit mal mitteilen, was besondere Angelegenheiten sind, was alles eine Angelegenheit ist mit RVG-Angabe und vielleicht auch Beispiele (hab nämlich mein Hefter auf Arbeit).

:wink2
Liebe Grüße
Muzel
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#23

04.03.2007, 14:29

na dann teil mal mit ;-) meine Ausbildung ist nämlich schon "gar nicht mehr wahr" :omi
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#24

04.03.2007, 14:50

was denn nun, erst schreibst du Androhung und PfÜB sind verschiedene Angelegenheiten und dann schreibst du ZV ist doch eine Angelegenheit?!??

tut mir leid, aber ich verstehs net.. zweitens gings hier doch gar net um PfÜB sondern um ZV..
Gast

#25

13.05.2007, 16:00

Die PTKD musst du dann als 7001 angeben. Die korrekten Kosten, denn sonst kommt am Ende nur 0,00 € raus, weil 0*0=0
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#26

13.05.2007, 20:20

Was ist denn nu schon wieder "PTKD" ?????
Kannste dat mal für ne alte Frau erklären - bitte - !!!
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#27

13.05.2007, 21:29

PTKD = Post- und Telekommunikationsentgelte
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
ich
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 293
Registriert: 21.10.2008, 12:12
Beruf: RA-Fachangestellte

#28

05.12.2019, 12:40

Hallo zusammen,

nach so langer Zeit hierzu noch meine Frage/n:

1. Die Gebühr für die ZV-Androhung war in meinem vorliegenden Fall von November 2018. Im Juni 2019 wurde dann die ZV-Maßnahme eingeleitet. Muss die Androhungsgebühr aufgrund der langen Zeit dazwischen angerechnet werden?

2. Muss die ZV-Androhungsgebühr allgemein nun angerechnet werden, wenn auf die Androhung hin ein Pfüb erfolgt? In der Androhung selbst wurde geschrieben "Nach dem ... werden wir die Zwangsvollstreckung einleiten."

Vielen Dank gleich schon einmal für die Hilfe!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#29

05.12.2019, 12:46

Der Zeitraum ist egal, wenn die Angelegenheit nicht zwischendurch erledigt war, siehe §15 Abs.5 RVG. Nur bei erledigter Angelegenheit gilt der 2-Jahres-Zeitraum, da geht es aber um ganze Kalenderjahre, heißt die Gebühr würde bei letzter Tätigkeit im November 2016 + Erledigung erst dann neu entstehen, wenn frühestens im Januar 2019 neu beauftragt wurde.

Es muss angerechnet werden auf die nachfolgende VG. Auch ein Pfüb ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung.
ich
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 293
Registriert: 21.10.2008, 12:12
Beruf: RA-Fachangestellte

#30

07.12.2019, 15:26

:thx
Antworten