Anwaltswechsel - die xte
Verfasst: 02.12.2010, 17:11
Hallo,
hab mit der Suche meinen konkreten Fall gerade nicht gefunden.
Meine Akte hier hat einen Anwaltswechsel des Mdt zu unserer Kanzlei, nachdem sein vorheriger Anwalt schon Klage eingereicht hatte.
Grundsatzfrage: Gebühren kann ich doch nur einmal abrechnen oder?
In der Klage hat der vorherige RA die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr mit geltend gemacht. Dem wurde auch stattgegeben.
Hernach würde mir meine Logik sagen, dass ich im KFA nur eine 0,65 Verfahrensgebühr (neben der Terminsgebühr) geltend machen kann, welche wir dann auch noch mit dem vorherigen RA teilen müssten - sprich nur 1/4 der Verfahrensgebühr erhalten würden. Zusätzlich würden ihm doch der Zuspruch des nichtanrechenbaren Teils der Geschäftsgebühr zustehen oder?
Fazitär muss sie ja die Kosten der beiden RA's tragen. Aber gibt es auch eine rechtliche Grundlage für die Splittung der festgesetzten Kosten, oder die wiederum nicht, weil der Erstattungsanspruch ja der Mdtin gegenüber besteht und diese dann frei entscheiden kann wie sie beide RA's bezahlt?
hab mit der Suche meinen konkreten Fall gerade nicht gefunden.
Meine Akte hier hat einen Anwaltswechsel des Mdt zu unserer Kanzlei, nachdem sein vorheriger Anwalt schon Klage eingereicht hatte.
Grundsatzfrage: Gebühren kann ich doch nur einmal abrechnen oder?
In der Klage hat der vorherige RA die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr mit geltend gemacht. Dem wurde auch stattgegeben.
Hernach würde mir meine Logik sagen, dass ich im KFA nur eine 0,65 Verfahrensgebühr (neben der Terminsgebühr) geltend machen kann, welche wir dann auch noch mit dem vorherigen RA teilen müssten - sprich nur 1/4 der Verfahrensgebühr erhalten würden. Zusätzlich würden ihm doch der Zuspruch des nichtanrechenbaren Teils der Geschäftsgebühr zustehen oder?
Fazitär muss sie ja die Kosten der beiden RA's tragen. Aber gibt es auch eine rechtliche Grundlage für die Splittung der festgesetzten Kosten, oder die wiederum nicht, weil der Erstattungsanspruch ja der Mdtin gegenüber besteht und diese dann frei entscheiden kann wie sie beide RA's bezahlt?