Anwaltswechsel - die xte

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
ftiliws
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 11.08.2008, 16:17
Wohnort: Hamburg

#1

02.12.2010, 17:11

Hallo,

hab mit der Suche meinen konkreten Fall gerade nicht gefunden.

Meine Akte hier hat einen Anwaltswechsel des Mdt zu unserer Kanzlei, nachdem sein vorheriger Anwalt schon Klage eingereicht hatte.

Grundsatzfrage: Gebühren kann ich doch nur einmal abrechnen oder?

In der Klage hat der vorherige RA die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr mit geltend gemacht. Dem wurde auch stattgegeben.

Hernach würde mir meine Logik sagen, dass ich im KFA nur eine 0,65 Verfahrensgebühr (neben der Terminsgebühr) geltend machen kann, welche wir dann auch noch mit dem vorherigen RA teilen müssten - sprich nur 1/4 der Verfahrensgebühr erhalten würden. Zusätzlich würden ihm doch der Zuspruch des nichtanrechenbaren Teils der Geschäftsgebühr zustehen oder?

Fazitär muss sie ja die Kosten der beiden RA's tragen. Aber gibt es auch eine rechtliche Grundlage für die Splittung der festgesetzten Kosten, oder die wiederum nicht, weil der Erstattungsanspruch ja der Mdtin gegenüber besteht und diese dann frei entscheiden kann wie sie beide RA's bezahlt?
Zuletzt geändert von ftiliws am 02.12.2010, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

02.12.2010, 17:30

ftiliws hat geschrieben:...oder die wiederum nicht, weil der Erstattungsanspruch ja der Mdtin gegenüber besteht und diese dann frei entscheiden kann wie sie beide RA's bezahlt?
Genau. Da ist nix mit Quotelung oder so. Der Mdt muß alle RAe bezahlen, die er beauftragt. Erstattet bekommt er, wenn über die vorgerichtliche GG mit entschieden wurde, insgesamt diese GG + halbe VG + TG.

Btw: Ich bezweifle, daß es das Wort fazitär gibt. Man klingt sicher nicht schlauer, wenn man solche seltsamen Konstrukte in seine Formulierungen einbaut. :wink:
ftiliws
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 11.08.2008, 16:17
Wohnort: Hamburg

#3

02.12.2010, 17:34

Ich mag fazitär, Abteilung erfundenes Wort. Geht mir aber auch nicht ums klug klingen - wo kann man Wörter einführen lassen, ich nehm fazitär?!

OT: Danke, so hatte ich mir das auch vorgestellt!
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#4

02.12.2010, 17:43

Die Benutzung eigener Wortkonstruktionen betrachte ich als unternivelliert... :mrgreen:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
BabyBen

#5

02.12.2010, 17:53

Meine Mama hat neulich statt von einem zu stilisierten Weihnachtsengel von einem sterilisierten Weihnachtsengel gesprochen.
ftiliws
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 11.08.2008, 16:17
Wohnort: Hamburg

#6

02.12.2010, 17:57

BabyBen hat geschrieben:Meine Mama hat neulich statt von einem zu stilisierten Weihnachtsengel von einem sterilisierten Weihnachtsengel gesprochen.
Saubere Sache!
BabyBen

#7

02.12.2010, 17:58

Ich hatte eher im Verdacht, dass im Himmel für Engelsnachwuchs kein Platz mehr ist.
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#8

03.12.2010, 19:25

BabyBen hat geschrieben:Ich hatte eher im Verdacht, dass im Himmel für Engelsnachwuchs kein Platz mehr ist.
Es könnte aber durchaus auch an dem leckeren Glühwein im Sachsenland gelegen haben. :lol: :duckrenn
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Antworten