Streitwert für Räumung bei unentgeltlicher Nutzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yasura
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#1

02.12.2010, 16:30

Hallo ihr Lieben,

also unser Mandant ist Eigentümer eines 3-Fam-Hauses. Als sein Vater gestorben ist, hat dieser seiner ehemaligen Lebensgefährtin per Vermächtnis die unentgeltliche Nutzung einer Wohnung inkl. zugehörigem Kellerraum zugesprochen.
Das Haus hat jedoch mehrere Kellerräume und die Gegnerin nutzt nicht nur den ihr zugesprochenen Raum, sondern auch einen weiteren. Da dies unserem Mandanten nicht passt, soll sie diesen räumen und darauf soll nun Klage erhoben werden.
Wie hoch ist der Streitwert in diesem Fall?
Normalerweise wäre ja die Jahreskaltmiete maßgeblich, aber sie zahlt ja keine Miete.

Außerdem soll sie es unterlassen, ihr Fahrrad im Hausflur abzustellen. Habt ihr hierfür einen Streitwertvorschlag?

Vielen Dank schon mal.

LG, Yasura
zenzi75
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#2

02.12.2010, 16:55

ich würde sagen, dann legt ihr die normalerweise ortsübliche Miete als Streitwert zugrunde...

bezüglich des Fahrrades würde ich das dem Gericht überlassen... ich gehe aber mal davon aus, daß hier das Gericht sicherlich maximal nur 500 - 1000 EUR ansetzen wird...
Yasura
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#3

03.12.2010, 11:21

:thx
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