KFA, Reisekosten und Abwesenheitsgeld

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Kikki-Fee
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#11

10.01.2011, 09:39

gkutes hat geschrieben:es steht im frei, sich einen Anwalt am Wohnort zu kaufen :wink:
Ja, im Prinzip ist das ja schon klar.

Für die übrigen Fahrten gibt es ja auch keine Diskussion darüber, dass die eben nicht gegen den Gegner festgesetzt werden. Es ist halt das Gemeine, dass dieser eine Termin vom Gegner zum Platzen gebracht wurde (er war noch nicht mal krank oder so, sondern ist einfach nicht gekommen). Chef ist aber zu dem Termin hingefahren und musste dann zu dem verschobenen Termin wieder hin, so dass Fahrtkosten für einen extra Termin angefallen sind. D.h. der Gegner hat durch sein Verhalten Fahrtkosten für eine Tour verursacht, die normalerweise eben nicht noch extra angefallen wäre. Und dass er nicht mal dafür die Kosten übernehmen muss, finde ich halt so fies.
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Adora Belle
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#12

10.01.2011, 13:50

Wenn die Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind, kann es aber nicht darauf ankommen, wer letztlich dafür verantwortlich war, daß diese Kosten vergeblich aufgewendet wurden. An der (nicht vorhandenen) Erstattungsfähigkeit ändert das dann nichts mehr.
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